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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Einbeziehung von AGB durch Abdruck auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens?
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2006, 1015 | LG Münster - Einbeziehung von AGB durch Abdruck auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2005, 3789; IMRRS 2005, 1954
Mit Beitrag
Bauvertrag
AGB-Einbeziehung durch Abdruck auf der Rückseite von kfm. Bestätigungsschreiben?
LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03
Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.
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