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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 372/99
BGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 372/99
29 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2001, 21 | BGH - Konkurs des Auftragnehmers: Welche Aufrechnungsmöglichkeiten hat Auftraggeber? |
IBR 2001, 6 | BGH - Auftraggeber nutzt Geräte des Auftragnehmers nach Kündigung: Wann wird Vergütung fällig? |
IBR 2000, 159 | OLG Dresden - Auftraggeber nutzt nach Kündigung Baustelleneinrichtung und Geräte des Auftragnehmers: Wie wird abgerechnet? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2005 - 13 U 78/05
1. Die mit Abschluss eines Vertrags hergestellte Aufrechnungslage ist inkongruent, wenn sie innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Insolvenzantrag hergestellt wurde und der Auftraggeber als der Aufrechnende keinen Anspruch auf den Abschluss des Vertrags besaß.
2. Kommt der Bauvertrag außerhalb der Dreimonatsfrist vor dem Insolvenzantrag zu Stande, ist die Entgegennahme der Leistung und damit die "Wertausfüllung der Vergütungsforderung" kongruent, so dass die vom Auftraggeber erklärte Aufrechnung insolvenzanfechtungsrechtlich nur dann unzulässig ist, wenn er zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Leistung von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Insolvenzantrag Kenntnis besaß.
VolltextBGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 372/99
1. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs für die Nutzung von Geräten, Gerüsten, auf der Baustelle vorhandenen anderen Einrichtungen sowie von angelieferten Stoffen hängt nicht davon ab, daß der Auftragnehmer nach der Kündigung eine Schlußrechnung gemäß § 8 Nr. 6 VOB/B erteilt.
2. Der Auftraggeber kann im Konkurs des Auftragnehmers gemäß § 55 Nr. 1 KO gegen den Vergütungsanspruch aus § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B für den nach Konkurseröffnung erbrachten Leistungsteil nicht mit dem Anspruch auf Erstattung kündigungsbedingter Mehrkosten aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B aufrechnen.
3. Die Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch für den vor Konkurseröffnung erbrachten Leistungsteil ist zulässig. Die dadurch erlangte Befriedigung des Auftraggebers ist jedoch gemäß § 30 Nr. 1 Fall 2 KO anfechtbar, wenn die Geräte usw. durch den Auftraggeber in Kenntnis der Zahlungseinstellung des Auftragnehmers in Anspruch genommen werden.
3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
H. § 8 Abs. 3 Nr. 3 - Nutzungsrecht des Auftraggebers von Geräten, Gerüsten, vorhandene Einrichtungen, Stoffe und Bauteile |
4 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |