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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 179/11
BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2012, 700 | BGH - Nachbesserung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert: Schadensersatz ohne Fristsetzung! |
IBR 2012, 699 | BGH - Nachbesserungsaufwand unverhältnismäßig: Wie hoch ist der Schadensersatz? |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 141/09
1. Die Wirkungen der Abnahme treten auch bei unberechtigter Abnahmeverweigerung ein.
2. Wegen weniger, nicht wesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Steht der Auftraggeber unter Zeitdruck, kann aus seiner Zustimmung, die Leistung in einer bestimmten Art und Weise herzustellen, kein Einverständnis mit einer mangelhaften Ausführung gesehen werden.
VolltextBGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 180/11
1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.*)
2. Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11
1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.*)
2. Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.*)
2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme |
IV. Anspruch auf Mangelbeseitigung |
2. Ausschluss des Mängelbeseitigungsanspruchs |
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz |
VIII. Die Bemessung des Schadensersatzes |
1. Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichterfüllung der Mängelbeseitigungspflicht in Form des kleinen Schadensersatzes (§ 281 BGB) |
b) Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Schadensbemessung |
5 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
5 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |