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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 128/91


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0219
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 25.06.1992 - VII ZR 128/91

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2000, 0712
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

1. Im sachlichen Anwendungsbereich des § 24 a AGBG gelten für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen auch im Verbandsverfahren (§§ 13 ff AGBG) als vom Unternehmer gestellt (§ 24 a Nr. 1 1. Hs AGBG), und zwar auch dann, wenn sie handschriftlich in eine Leerstelle eingefügt sind.

2. Die im Warenhandel mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete vorformulierte Vertragsbedingung

- (Zahlung am:) "Restzahlung vor Lieferung"

hält einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand.

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IBRRS 2000, 0662
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 9/97

Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremden Inhalt

a) Eine Vertragsstrafe kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden; sie braucht als solche nicht individuell ausgehandelt zu werden.

b) Eine Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremdem Gehalt ist nur wirksam, wenn dieser individuell im Sinne der Senatsrechtsprechung ausgehandelt worden ist. Das Aushandeln der gesetzesfremden Einzelheiten ist entscheidend und zugleich auch ausreichend.

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IBRRS 2000, 0495
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusicherung einer Eigenschaft

BGH, Urteil vom 05.12.1995 - X ZR 14/93

1. Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht ist das vertraglich vom Unternehmer gegebene, ernsthafte Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft herzustellen. Nicht erforderlich ist, daß der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde.*)

2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer VII. 8 der Bedingungen des Verbandes deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA) hält der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG auch insoweit nicht stand, als Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden ausgeschlossen sind. Die für den Haftungsausschluß in den Dock- und Reparaturbedingungen einer Seeschiffswert entwickelten Grundsätze finden keine Anwendung (Abgrenzung zu BGHZ 106, 316).*)




IBRRS 2000, 0219
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 25.06.1992 - VII ZR 128/91

Unwirksame Verjährungsklausel in Einheits-Architektenvertrag

Die Klausel in einem Einheits-Architektenvertrag, wonach Ansprüche des Bauherren gegen den Architekten nach "zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes" verjähren, verstößt gegen § 11 Nr. 10 f AGBG und ist deshalb unwirksam (im Anschluß an Senat, NJW-RR 1987, 144 = DRsp I (138) 515 b).

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2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Abnahme des Architektenwerkes ( Rn. 445)

(3) Abnahmereife Leistung - Teilabnahmen ( Rn. 452-460)



3 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

l) Abnahmeklauseln ( Rn. 318)

dd) Individualvereinbarung ( Rn. 239-243)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

3. Aushandeln von Geschäftsbedingungen ( Rn. 177-183)