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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 96/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1867; IMRRS 2011, 1338
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10


8 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2011, 287 BGH - Verwalterbestellung: Müssen vor der Wiederwahl Alternativangebote eingeholt werden?
IMR 2011, 286 BGH - Instandhaltungsrückstellung: Wie müssen ihre Mittel aufgebracht werden?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2778; IMRRS 2012, 2023
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer kann zum Verwalter bestellt werden?

BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11

1. Bei der Bestellung des Verwalters haben die Wohnungseigentümer wie bei der Abberufung einen Beurteilungsspielraum.*)

2. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer WEG sein.*)

3. Zum Verwalter einer WEG darf unabhängig von der Rechtsform - nur bestellt werden, wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und ausreichende Sicherheit im Haftungsfall bietet.*)

4. Besteht bei objektiver Betrachtung Anlass, die Bonität des in Aussicht genommenen Verwalters zu prüfen, müssen die Wohnungseigentümer die Bestellung zurückstellen, bis sie Unterlagen oder andere Erkenntnisse haben, die eine entsprechende Entscheidung erlauben.*)

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IBRRS 2012, 0732; IMRRS 2012, 0536
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3582; IMRRS 2012, 2589
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung der Heizkosten

AG Koblenz, Urteil vom 22.11.2011 - 133 C 1623/11 WEG

1. Erfolgt die Abrechnung der Heizkosten nach dem Verhältnis der beheizten Flächen der einzelnen Wohnungen, so ist die Abrechnung auch dann ordnungsgemäß, wenn nur die Flächen der mit einem Heizkörper ausgestatten Räume ins Verhältnis gesetzt werden.

2. Eine Verlängerung der Verwalterbestellung bedarf keiner Alternativangebote.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1867; IMRRS 2011, 1338
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.*)





2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

bb) Bestellung durch Beschluss ( Rn. 4-10)

b) Billiges Ermessen des Gerichts ( Rn. 180-183)