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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 411/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0714
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 411/97

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 264 BGH - DIN-Grenzen bei Sprengung beachtet - trotzdem Schadensersatz?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 2516; IMRRS 2010, 1840
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mängel des Gemeinschaftseigentums: Kein Aufopferungsanspruch

BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.*)

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IBRRS 2003, 1635; IMRRS 2003, 0637
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02

a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)

b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2000, 0714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 411/97

Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

Sprengungsbedingte Erschütterungen, die einen erheblichen Sachschaden an einem Gebäude des beeinträchtigten Grundstücks verursacht haben, sind auch dann wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB, wenn die Grenzwerte für Schwingungsgeschwindigkeiten eingehalten oder sogar unterschritten worden sind.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(5) Wesentliche Beeinträchtigung ( Rn. 88-91)