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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 411/97
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1999, 264 | BGH - DIN-Grenzen bei Sprengung beachtet - trotzdem Schadensersatz? |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 411/97
Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen
Sprengungsbedingte Erschütterungen, die einen erheblichen Sachschaden an einem Gebäude des beeinträchtigten Grundstücks verursacht haben, sind auch dann wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB, wenn die Grenzwerte für Schwingungsgeschwindigkeiten eingehalten oder sogar unterschritten worden sind.
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