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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 285/99


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0869; IMRRS 2000, 0280
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung über Altlasten

BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0116
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unverhältnismäßigkeit: Welche Rolle spielt das Verschulden?

BGH, Urteil vom 27.11.2009 - LwZR 11/09

Ein zu Lasten des Ersatzpflichtigen zu berücksichtigender Umstand ist das Maß seines Verschuldens. Bei vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder sonstigem schweren Verschulden können dem Schädiger auch unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sein.

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IBRRS 2000, 0869; IMRRS 2000, 0280
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung über Altlasten

BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99

1. Sind dem Verkäufer eines Grundstücks Altlasten bekannt, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht dadurch, daß er dem Käufer von einem bloßen Altlastenverdacht Mitteilung macht. Infolgedessen besteht die Offenbarungspflicht fort, wenn dem Käufer Umstände bekannt sind oder durch eine Besichtigung hätten bekannt werden können, aus denen sich ein Altlastenverdacht ergibt.

2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Verkäufer den Käufer über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat, trifft den Käufer. Dieser muß allerdings nicht alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer Aufklärung ausräumen. Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte, Aufklärung widerlegt.

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Sachmängel ( Rn. 413-415)