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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 152/08


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4044; IMRRS 2011, 2877
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitverkündung im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 152/08


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IBRRS 2011, 4044; IMRRS 2011, 2877
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitverkündung im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 152/08

Die Verjährung wird auch durch eine Streitverkündung gehemmt, die im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erklärt wird.*)




IBRRS 2008, 2732; IMRRS 2008, 1571
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung im Rahmen der NZB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - 21 U 91/07

1. Die Streitverkündung hemmt die Verjährung nur insoweit, als eine konkrete anwaltliche Pflichtverletzung in der Streitverkündungsschrift als Grund der Streitverkündung genannt wird. Daher wird die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen im Rahmen der Tätigkeit in der ersten Instanz nicht gehemmt, wenn als Grund der Streitverkündung allein anwaltliches Fehlverhalten in der zweiten Instanz genannt wird.*)

2. Eine im Rahmen der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde erklärte Streitverkündung ist nicht geeignet, die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB zu hemmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als Zulassungsgrund der Revision die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geltend macht.*)

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2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

cc) Hemmung durch Zustellung der Streitverkündung, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB. ( Rn. 192-198)


1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

V. Materiellrechtliche Folgen der Streitverkündung (ZPO § 74 Rn. 5)