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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 13/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2743; IMRRS 2007, 1019
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auch der Untermieter kann sich aus Regressverzicht berufen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 8 U 13/06

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 1077 OLG Rostock - Gebäudeversicherung: Regress beim Mieter eines Ferienhauses bei von ihm verschuldeten Brand?
IMR 2007, 237 OLG Karlsruhe - Regressverzicht gilt auch für Untermieter

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 3249; IMRRS 2017, 1353
VersicherungenVersicherungen
ohne

LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2016 - 21 S 257/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2743; IMRRS 2007, 1019
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auch der Untermieter kann sich aus Regressverzicht berufen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007 - 8 U 13/06

1. Auf den Regressverzicht des Gebäude-Feuerversicherers gegenüber dem Mieter für den Fall nur leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (zuletzt BGH NJW 2006, 3707 ff.) kann sich nach einem Brandschaden auch der im Regressprozess vom Versicherer aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommene Untermieter des Hauptmieters berufen.*)

2. Gleiches gilt für den mit Billigung des Hauptvermieters/Versicherungsnehmers die Mieträume nutzenden Unter-Untermieter, weil im Bereich gewerblicher Mietverhältnisses die Staffelung von Miet- und Untermietverträgen häufig vorkommt und eine gegenüber dem Mieter und Untermieter abweichende Bewertung der Rechtsprechungsgrundsätze des Regressverzichts nicht geboten ist.*)

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