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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 B 10356/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 1776; VPRRS 2005, 0343
VergabeVergabe
Verwaltungsrechtsweg im Vergabeverfahren eröffnet?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2005 - 7 B 10356/05

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1 Aufsatz gefunden
Empfehlen sich neue gesetzliche Regelungen zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers? - Thesenpapier des Referenten Dr. Olaf Hofmann
(Olaf Hofmann)
Dokument öffnen IBR 2006, 1606

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 3260
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf Erschließung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2008 - 1 ME 83/08

1. Der Anspruch auf Erschließung ist nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet.*)

2. Eine Gemeinde ist nicht immer verpflichtet, Eigentümern von Grundstücken, die von einer öffentlichen Straße durch gemeindeeigene Grundstücke getrennt werden, eine Baulast zu deren Überquerung einzuräumen. Es kann vielmehr ausreichen, diesen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, dort eine Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 52 NBauO zu verwirklichen.*)

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IBRRS 2007, 3050; VPRRS 2007, 0193
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10.07

Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)

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IBRRS 2007, 0529; VPRRS 2007, 0080
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2007 - 3 S 2946/06

In den Fällen der Vergabe von Bauleistungen unterhalb der Schwelle des § 100 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 2 Nr. 4 VgV ist Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.

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IBRRS 2007, 1505; VPRRS 2007, 0111
VergabeVergabe
Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

VG Meiningen, Beschluss vom 16.01.2007 - 2 E 613/06

1. Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)

2. Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das - obgleich als juristische Person des Privatrechts organisiert - zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn ein unterlegener Wettbewerbsteilnehmer die Auftragsvergabe an die Preisträger eines Architektenwettbewerbs verhindern möchte.*)

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IBRRS 2007, 0534; VPRRS 2007, 0083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2007 - 15 E 1/07

Der Verwaltungsrechtsweg ist für den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte unabhängig davon eröffnet, dass die Vergabeentscheidung nach BVerfG, NJW 2006, 3701 nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt.*)

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IBRRS 2006, 3558; VPRRS 2006, 0392
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2006 - 15 E 880/06

Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10365/05 -, DVBl. 2005, 988; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 -; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 - 7 OB 105/06).*)

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IBRRS 2006, 3266; VPRRS 2006, 0379
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Verwaltungsrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2006 - 1 L 59.06

1. Die Vergabeentscheidung bei staatlicher Auftragsvergabe ist nicht öffentlich-rechtlicher Art, so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet ist.

2. Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.




IBRRS 2013, 4552; VPRRS 2013, 1537
VergabeVergabe
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2006 - OVG 1 L 59.06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2303; VPRRS 2006, 0347
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.07.2006 - 7 OB 65/06

Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die in § 2 VgV festgelegten Schwellenwerte nicht erreichen, sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, so dass es bei der allgemeinen Rechtswegszuweisung an die ordentlichen Gerichte verbleibt.

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IBRRS 2006, 2306; VPRRS 2006, 0349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.07.2006 - 7 OB 105/06

Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.*)

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2 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

I. Bedeutung der Vorschrift (VOB/A § 18 EU Rn. 1-3)