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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 318 S 168/10


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 0940; IMRRS 2012, 0683
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

LG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011 - 318 S 168/10

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3 Treffer für den Bereich Versicherungsrecht.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1850; IMRRS 2012, 1357
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gesamtwürdigung für Klagezustellung "demnächst"

BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0933; IMRRS 2012, 0679
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 245/10

1. Der Eigentümergemeinschaft steht die Beschlusskompetenz zu, über den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in der gesamten Gemeinschaftsanlage zu beschließen.

2. Nach Einreichung einer Anfechtungsklage muss sich der Kläger (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) bei Gericht weiter nach dem Fortgang des Verfahrens, insbesondere der Zustellung der Klage erkundigen; dies ist im Hinblick auf die Wirkung des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG als materiell-rechtlicher Ausschlussfrist geboten.

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IBRRS 2012, 0932; IMRRS 2012, 0678
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtung: Untergemeinschaft als richtige Beklagte?

LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2011 - 318 S 77/10

1. Eine Anfechtungsklage (bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage) ist nur gegen die übrigen Eigentümer der Untergemeinschaft zu richten, da nur diese die angefochtenen Beschlüsse gefasst haben und die Teilungserklärung den Untergemeinschaften in dem gemäß Teilungserklärung vereinbarten Umfang eine eigene Beschlusskompetenz zuweist.

2. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Gemeinschaftsordnung bei einer Mehrhausanlage die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen in allen sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen kann.

3. Der Eigentümerversammlung einer Untergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz, soweit die Jahresabrechnung der Untergemeinschaft Positionen enthält, die nicht nur die Untergemeinschaft, sondern entweder die Gesamtgemeinschaft oder eine der anderen Untergemeinschaft betreffen.

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IBRRS 2012, 0940; IMRRS 2012, 0683
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

LG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011 - 318 S 168/10

Liegt zwischen dem Zugang der gerichtlichen Vorschussanforderung an den Kläger und dem Eingang des Kostenvorschusses bei Gericht ein Zeitraum von 16 Tagen, ist diese dem Kläger zuzurechnende Verzögerung der Zustellung nicht mehr als geringfügig anzusehen.

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