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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 27 U 70/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2897
BauvertragBauvertrag
Unwirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung ohne Angabe zur Höhe

KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09


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2 Beiträge gefunden
IBR 2010, 622 KG - AGB-Sicherungsklausel ohne Angabe zur Sicherheitshöhe ist unwirksam!
IBR 2010, 492 KG - VOB/B-Bauvertrag: Übertragung der Leistung an Nachunternehmer grundsätzlich unzulässig!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 2897
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung ohne Angabe zur Höhe

KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09

1. Enthält eine Formularsicherungsklausel keine konkrete Angabe zur Sicherheitshöhe, verstößt sie gegen das Transparenz-/Bestimmtheitsgebot und ist unwirksam.

2. In diesem Zusammenhang ist das Leistungsbestimmungsrecht des AGB-Verwenders zu verneinen, da dies mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren ist.

3. Die Bestimmung des § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B (Vergabe der Leistung an Nachunternehmer nur mit Zustimmung des Auftragggebers) hält einer AGB-Inhaltskontrolle stand.





1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
C. Vertragserfüllungssicherheit
II. Wirksamkeit der Sicherungsabrede

2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

d) Höhe der Sicherheit. (VOB/B § 17 Abs. 1 Rn. 229)