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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 26 U 77/03


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IBRRS 2004, 2379
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Schlussrechnungswirkung beim BGB-Bauvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03

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IBR 2004, 677 OLG Frankfurt - Auch beim BGB-Bauvertrag muss prüfbar abgerechnet werden!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 2379
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Schlussrechnungswirkung beim BGB-Bauvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03

1. Zur prüfbaren Schlussrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch des Unternehmers bei einem BGB-Bauvertrag.*)

2. Zu den Anforderungen an eine stillschweigende Vereinbarung bezüglich einer solchen Rechnungsstellung.*)

3. Stundenlohnzettel sind keine Grundlage für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten, wenn die durchgeführten Arbeiten darin nicht nachvollziehbar beschrieben sind und sich deshalb eine Zuordnung nicht vornehmen lässt; das gilt auch dann, wenn sie vom Bauherrn oder dessen Vertreter abgezeichnet wurden.

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2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Inhaltliche Anforderungen ( Rn. 17-18)

III. Fälligkeit ( Rn. 20-23)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

6. Fälligkeit Abschlagszahlungen Verjährung Sicherheit (VOB/B § 6 Rn. 170-176)