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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 19 U 55/14


Beste Treffer:
IBRRS 2015, 0168
BauvertragBauvertrag
Keine Anpassung der Einheitspreise im VOB-Vertrag trotz Mengenänderungen!

OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2014 - 19 U 55/14

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IBRRS 2015, 0169
BauvertragBauvertrag
Keine Anpassung der Einheitspreise im VOB-Vertrag trotz Mengenänderungen!

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2014 - 19 U 55/14

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IBRRS 2016, 2578
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind Festpreise: Keine Preisanpassung bei Mengenänderungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2016 - 22 U 79/16

1. Die Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" ist dahin ergänzend auszulegen, dass die Preisanpassungsmöglichkeit des § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen wird.

2. Diese Klausel hält der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB stand, da sie nicht dahingehend auszulegen ist, dass mit ihr weitergehende Ansprüche auf Preisanpassung gem. § 313 BGB bzw. Schadensersatz gem. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sind.

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IBRRS 2015, 3057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Preisanpassung wegen Mengenänderungen lässt sich nicht ganz ausschließen!

BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - VII ZR 282/14

Die vom Auftraggeber in einem VOB-Einheitspreisvertrag formularmäßig gestellte Klausel "Massenänderungen - auch über 10 % - sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Preiskorrektur" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam. Denn mit ihr wird nicht nur eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers nach § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen, sondern darüber hinaus auch eine Preisanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (BGB § 313).

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IBRRS 2015, 0168
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Anpassung der Einheitspreise im VOB-Vertrag trotz Mengenänderungen!

OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2014 - 19 U 55/14

1. Durch die vom Auftraggeber in einem VOB-Einheitspreisvertrag gestellte Klausel "Massenänderungen - auch über 10 % - sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Preiskorrektur" wird ein Anspruch auf Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung des Mengenansatzes aus § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen.

2. Eine solche Regelung begegnet keinen AGB-rechtlichen Bedenken und ist auch als Formularklausel wirksam.

3. Wird eine Anpassung der Einheitspreise bei Mengenabweichungen vertraglich wirksam abbedungen, finden die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage (BGB § 313) auch im Fall erheblicher Mengenüber- oder -unterschreitungen keine Anwendung.

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IBRRS 2015, 0169
BauvertragBauvertrag
Keine Anpassung der Einheitspreise im VOB-Vertrag trotz Mengenänderungen!

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2014 - 19 U 55/14

1. Durch die vom Auftraggeber in einem VOB-Einheitspreisvertrag gestellte Klausel "Massenänderungen – auch über 10 % - sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Preiskorrektur" wird ein Anspruch auf Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung des Mengenansatzes aus § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen.

2. Eine solche Regelung begegnet keinen AGB-rechtlichen Bedenken und ist auch als Formularklausel wirksam.

3. Wird eine Anpassung der Einheitspreise bei Mengenabweichungen vertraglich wirksam abbedungen, finden die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage (BGB § 313) auch im Fall erheblicher Mengenüber- oder -unterschreitungen keine Anwendung.

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