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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 77/93


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0396; IMRRS 2000, 0144
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 4273
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt wird nicht nach Zeitaufwand bezahlt!

LG Bonn, Urteil vom 25.07.2018 - 1 O 186/17

1. Ein Architektenvertrag enthält nicht bereits deshalb eine planwidrige Regelungslücke, weil die Parteien für den Fall der Verlängerung der Bauzeit über die im Vertrag vorgesehenen Zeitraum hinaus keine Erhöhung des Honorars für die Leistungsphase 8 vorgesehen haben.

2. Die HOAI sieht für die Leistungsphase 8 - wie für alle Leistungsphasen - keine aufwandsbezogene Vergütung vor, sondern eine Vergütung, die sich anhand von Honorarzonen und anrechenbarer Kosten errechnet. Einen Anpassungsanspruch für den Fall, dass das sich so ergebende Honorar die dem Architekten entstehenden Kosten übersteigt, kennt die HOAI nicht.

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IBRRS 2013, 0039
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss Darlehensgeber bei Mängeln dennoch an den Handwerker zahlen?

BGH, Urteil vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10

Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines dreiseitigen Vertrages hinsichtlich eines Leistungsverweigerungsrechts des zur direkten Zahlung an den Handwerker verpflichteten Darlehensgebers (Brauerei) wegen Mängeln der an den Darlehensnehmer erbrachten Leistung.*)

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IBRRS 2012, 4039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11

1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)

2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)

3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)




IBRRS 2000, 0396; IMRRS 2000, 0144
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93

Eine aufgrund eines Mietvertrages über gewerbliche Räume geleistete Mietkaution ist vom Vermieter regelmäßig auch dann vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung über eine Verzinsung enthält Fortführung von BGHZ 84, 345.

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