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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 300/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0164; IMRRS 2000, 0064
ImmobilienmaklerImmobilienmakler

BGH, Urteil vom 03.12.1991 - XI ZR 300/90

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IBRRS 2022, 1780
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss über Denkmalschutz aufklären!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2022 - 29 U 185/20

1. Ein mit der Grundlagenermittlung und der Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein etwaiges denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären.*)

2. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht verpflichtet den Architekten mangels besonderer Abreden nicht zum Ersatz reiner Vermögensschäden, die aus dem Verlust steuerlicher Vergünstigungen resultieren.*)

3. Auf Nacherfüllungsangebote von Bauunternehmern "aus Kulanz" muss sich der Besteller grundsätzlich nicht einlassen. Der Architekt kann seiner Haftung wegen des betreffenden Mangels dann nicht entgegenhalten, dass der Bauunternehmer doch zur Mängelbeseitigung bereit sei.*)




IBRRS 2000, 0164; IMRRS 2000, 0064
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler

BGH, Urteil vom 03.12.1991 - XI ZR 300/90

Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

Der Grundsatz, daß der Haftungsumfang durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt wird, gilt auch für Beratungs- und Auskunftspflichten im Rahmen vorvertraglicher Schuldverhältnisse [hier: bei Anlagegeschäften].

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