Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 78/13


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 2029; IMRRS 2015, 0806
ProzessualesProzessuales
Zeuge in 1. Instanz nicht vernommen: Berufungsgericht muss Beweisantrag nachgehen!

BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - VII ZR 78/13

Dokument öffnen Volltext
1 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 2 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2872; IMRRS 2022, 1234; IVRRS 2022, 0434
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie ist die Höhe des Anspruchs auf Gesamtschuldnerausgleich darzulegen?

BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 243/19

1. Haften Architekt und Bauunternehmer für einen Mangel dem Besteller als Gesamtschuldner und hat der Bauunternehmer diesen Mangel im Wege der Nacherfüllung beseitigt, hat er gegen den Architekten einen Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich.

2. Sind dem Bauunternehmer im Rahmen der Mangelbeseitigung Kosten durch von ihm beauftragte Drittunternehmer entstanden, kann er diese Kosten - soweit sie objektiv erforderlich waren - anteilig geltend machen. Hinsichtlich der von ihm selbst durchgeführten, erforderlichen Arbeiten kann er einen Wertausgleich verlangen.

3. Zu den Substantiierungsanforderungen an den Vortrag zur Höhe des Anspruchs auf Gesamtschuldnerausgleich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2029; IMRRS 2015, 0806
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zeuge in 1. Instanz nicht vernommen: Berufungsgericht muss Beweisantrag nachgehen!

BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - VII ZR 78/13

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Das gilt auch dann, wenn der Tatrichter dieses Vorbringen zwar zur Kenntnis genommen hat, das Unterlassen der danach gebotenen Beweisaufnahme aber im Prozessrecht keine Grundlage hat.

2. Hält das erstinstanzliche Gericht einen Vortrag (hier: zur Beschädigung des Hofpflasters durch einen mit Ketten versehenen Raupenbagger) für nicht ausreichend substantiiert und findet deshalb keine Beweisaufnahme statt, muss das Berufungsgericht einem Beweisantrag, der darauf gerichtet ist, die aufgestellte Behauptung (erstmals) zu beweisen, nachgehen. Anderenfalls verstößt es gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Dokument öffnen Volltext