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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 248/00


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0060
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.05.2001 - VII ZR 248/00


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2 Beiträge gefunden
IBR 2001, 412 BGH - Vertragsstrafe: Wer muss Verzug beweisen? Welchen Einfluss hat verzögerte Anordnung des Auftraggebers?
IBR 2001, 349 BGH - Schlüsselfertige Errichtung eines Supermarkts: Funktionstaugliche Parkplatzentwässerung geschuldet?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11

Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.

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IBRRS 2012, 4068
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Termin einvernehmlich verschoben: Was wird aus der Vertragsstrafe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012 - 23 U 150/11

1. Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab. Je gewichtiger die Terminverschiebung ist, um so weniger ist davon auszugehen, dass die frühere Vereinbarung einer Vertragsstrafe gleichwohl Bestand behalten soll.

2. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird insgesamt hinfällig, wenn durch den Auftraggeber bedingte Verzögerungen den Zeitplan völlig aus dem Takt gebracht haben und den Auftragnehmer zu einer durchgreifenden Neuordnung des ganzen Zeitablaufs zwingen. Das gilt insbesondere im Fall von verzögerten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers bzw. von ihm zu stellender Vorgewerke.

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IBRRS 2012, 3877
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entwässerungsplanung genehmigt: Prüfpflichten bzgl. Kanalnutzung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 4/10

Wird die Entwässerungsplanung im Baugenehmigungsverfahren ohne Einschränkungen und/oder Hinweise genehmigt und bestehen keine sonstigen Anhaltspunkte gegen die Nutzbarkeit eines vorhandenen öffentlichen Kanals, ist der mit der Planung und Errichtung des Bauvorhabens beauftragte Auftragnehmer nicht gehalten, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob der für die Schmutzwasserentsorgung vorgesehene öffentliche Kanal tatsächlich zur Nutzung freigegeben ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2001, 0060
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.05.2001 - VII ZR 248/00

Der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks beauftragte Unternehmer ist verpflichtet, die nach Sachlage notwendigen Informationen einzuholen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten.





1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung
b) Schlüsselfertigkeitsklauseln



1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

c) Anordnung der geeigneten Ausführungsart ( Rn. 388-390)



6 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

b) Abgrenzung zu Nebenleistungen. ( Rn. 91)

b) Tendenz zu positiver Bestimmung. ( Rn. 15)

A. Einführung ( Rn. 1-3)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Grundlegende Beispiele für erforderliche Mitwirkungspflichten (Mitwirkungshandlungen) des Auftraggebers beim Bauvertrag nach VOB/B ( Rn. 30)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

3. Reaktion des Bestellers (VOB/B § 13 Rn. 198-204)