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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 242/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 3430
BauvertragBauvertrag
Mängelanspruch abgetreten: Beseitigung nur gegen Abtretungsurkunde?

BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11


7 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2012, 698 OLG Stuttgart/BGH - Vergütung vollständig gezahlt: Leistung dadurch abgenommen?
IBR 2012, 643 OLG Stuttgart/BGH - Kündigung wegen Mängeln: Welche Kosten muss der Auftragnehmer (in welcher Höhe) erstatten?
IBR 2012, 638 BGH - Mängelansprüche abgetreten: Muss das Original der Abtretungsurkunde vorgelegt werden?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0407
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss ein Tragwerksplaner den Prüfbericht des Prüfingenieurs prüfen?

OLG München, Urteil vom 16.05.2023 - 9 U 1801/21 Bau

1. Ein Tragwerksplaner haftet nicht für einen durch eine Pflichtverletzung entstandenen Schaden, wenn der Schaden nicht in einem inneren Zusammenhang mit der vom Tragwerksplaner geschaffenen Gefahrenlage steht.

2. Von der Übersendung einer veralteten statischen Berechnung geht die Gefahr aus, dass der Adressat (hier: ein Fertigteilwerk), obwohl er die Berechnung korrekt anwendet, zu unzureichenden Bewehrungsplänen gelangt. Diese Gefahr verwirklicht sich nicht, wenn der zuständige Bauzeichner des Fertigteilwerks mit den maßgeblichen Werten der übersandten statischen Berechnung nicht geplant hat.

3. Ein Tragwerksplaner ist nur dann zur Prüfung des Prüfbericht des Prüfingenieurs und der diesem beigefügten Bewehrungspläne verpflichtet, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

4. Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Tragwerksplaners, geänderte Ausführungspläne des Architekten an das bauausführende Unternehmen weiterzuleiten.

5. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Lieferung von Plänen nach Abschluss der Bauarbeiten setzt ein schutzwürdiges Eigeninteresse voraus. Daran fehlt es, wenn der Auftraggeber das Bauwerk jahrelang ohne die verlangten Pläne nutzen und verwalten konnte.

6. Vereinbaren die Parteien eines Tragwerksplanervertrags eine Ausführung der Betondeckung von 5 cm, muss das Betondeckungsmaß real - und nicht nominal - 5 cm betragen.

7. Ein aus dem besonderen Anwaltspostfach (beA) elektronisch bei Gericht eingereichter Schriftsatz muss zwar (zumindest) mit einer sog. einfachen Signatur versehen sein. Dazu genügt bei einem nach dem Briefkopf als Einzelanwalt ausgewiesenen Rechtsanwalt aber auch der maschinenschriftliche Abschluss des Schriftsatzes mit "Rechtsanwalt" ohne Namenszusatz (Anschluss an BAG, IBR 2023, 46).




IBRRS 2012, 3430
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelanspruch abgetreten: Beseitigung nur gegen Abtretungsurkunde?

BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11

Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.*)




IBRRS 2012, 3613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Liegt in der Zahlung zugleich die konkludente Abnahme der Leistung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2011 - 10 U 66/10

1. Einer Zahlung wohnt in der Regel nur dann eine stillschweigende Abnahmeerklärung inne, wenn der Besteller zuvor die Gelegenheit hatte, das Werk auf seine vollständige und vertragsgerechte Herstellung zu untersuchen. Ohne die Möglichkeit einer Prüfung des Werks durch den Besteller kann der Auftragnehmer redlicherweise nicht erwarten, dass sein Werk mit der Zahlung abgenommen sein soll (Abgrenzung Senat, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09, IBR 2010, 381).*)

2. Für eine Aushändigung der Abtretungsurkunde im Sinn des § 410 BGB genügt die Aushändigung eines Telefax der Abtretungsurkunde, wenn die Echtheit der vorgelegten Fotokopie bzw. des Telefax nicht angezweifelt wird (nachgehend BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11, ibr-online).*)

3. Beim Anspruch auf Erstattung von Mangelbeseitigungskosten trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Leistungen nach der Kündigung ausgeführt wurden und wie hoch die mangelbedingten Mehrkosten sind.*)

4. Hat der Auftraggeber keinen Anlass, dem Gutachten eines Sachverständigen zu misstrauen, kann er die von ihm vorgeschlagene Mängelbeseitigung durchführen und deren Kosten geltend machen. Der Besteller kann nicht auf die niedrigere Kostenschätzung eines Sachverständigen verwiesen werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen erforderlich waren.*)

5. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst Aufwendungen für vertraglich vom Unternehmer nicht geschuldete Leistungen nicht, soweit der geschuldete Erfolg mit den vom Unternehmer vorgesehenen Materialien und der vorgesehenen Konstruktion erreicht werden kann.*)