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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 233/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 3621; IMRRS 2007, 1593
SachverständigeSachverständige
Muss Antrag auf Ladung d. Sachverständigen entsprochen werden?

BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - VI ZR 233/06

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 5180
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
WU-Betonbodenplatte: Abdichtung erforderlich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011 - 23 U 90/10

1. Geht der Berufungsantrag des Streithelfers über den der unterstützten Partei hinaus, handelt es sich wegen des übereinstimmenden Antrages um ein einheitliches Rechtsmittel, wegen weitergehenden Antrages um ein eigenes Rechtsmittel des Streithelfers. Letzteres ist zulässig, sofern die unterstützte Partei damit einverstanden ist.*)

2. Die Zustimmung des Streithelfers für eine Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 128 Abs. 2 ZPO ist weder notwendig noch ausreichend.*)

3. Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 128 Abs. 2 ZPO erfordert die vorbehaltlose Einverständniserklärung der Prozessparteien. Hierzu genügt nicht das Schweigen der Parteien auf die Mitteilung des Gerichts, im vernuteten Einverständnis der Parteien werde das schriftliche Verfahren angeordnet.*)

4. Die Prozessparteien und die Streithelfer haben einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen in einer mündlichen Anhörung Fragen zu stellen. Die Ladung des Sachverständigen ist nicht davon abhängig, ob das Gericht klärungsbedarf sieht und ob die Prozessparteien die Bedenken und Fragen bezüglich des Sachverständigengutachtens vorab schriftlich mitteilen.*)

5. Eine horizontale Abdichtung einer Bodenplatte gegen Dampfdiffusion war und ist nach den anerkannten Regeln der Technik nicht erforderlich, wenn die Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton B 25 besteht, eine Wärmedämmung oberhalb der Bodenplatte aufgebracht ist und der Lastfall "Bodenfeuchte" vorliegt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 22.2.2011, 23 U 218/09).*)

6. Die DIN 18195 ist für Bauteile aus wasserundurchlässigem Beton anzuwenden, wenn mehr als geringe Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft bestehen und die Möglichkeit einer Schädigung des Fußbodenaufbaus durch Feuchtigkeit besteht (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 22.2.2011, 23 U 218/09)*)

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IBRRS 2007, 3621; IMRRS 2007, 1593
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Muss Antrag auf Ladung d. Sachverständigen entsprochen werden?

BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - VI ZR 233/06

Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat.*)

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3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

f) Maßnahmen nach Eingang des Gutachtens ( Rn. 41-42)

2. Gutachten aus selbständigen Beweisverfahren ( Rn. 33)