Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 3/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0054
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 22.06.1990 - V ZR 3/89

Dokument öffnen Volltext

6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 627 BGH - Was ist eine Grenzeinrichtung?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 1488; IMRRS 2006, 0908
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch der Gemeinde auf Beseitigung von Luftschutzbunkern?

BGH, Urteil vom 07.04.2006 - V ZR 144/05

Ein Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 BGB ist im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit dem Eintritt der Eigentumsstörung, und nicht erst dann entstanden, wenn diese zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit geführt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2005, 3526; IMRRS 2005, 1855
ImmobilienImmobilien
Wann ist Beeinträchtigung "wesentlich"?

BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04

1. Sollen mit dem aus Besitz bzw. Eigentum abgeleiteten Unterlassungsanspruch wiederholte gleichartige Störungen abgewehrt werden, die zeitlich unterbrochen auftreten, löst jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch aus; die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen.*)

2. Das Fehlen einer notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung stellt für die Frage der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung nur ein Kriterium von mehreren dar. Entscheidend ist eine Würdigung aller Umstände, ausgerichtet am Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen", insbesondere unter Berücksichtigung der nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0408
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 01.02.1994 - VI ZR 229/92

a Erlischt das Fernmelderecht der Post nach § 3 Abs. 2 TWG infolge Einziehung des Weges, in dem die Kabel verlegt sind, so kann der Grundeigentümer von der Post gemäß § 1004 BGB deren Beseitigung verlangen.

b) Der Beseitigungsanspruch unterliegt der 30-jährigen Verjährung. Er entsteht mit dem Erlöschen des Fernmeldeleitungsrechts der Post unabhängig davon, ob der Grundeigentümer von der Existenz der in seinem Grund und Boden verlaufenden Leitungen Kenntnis hat oder sie als störend empfindet.

c) In einem Schadensersatzprozeß kann sich der Schädiger gegenüber der Post nicht auf die ohnehin notwendige Entfernung der Leitungen aus dem Grundstück als hypothetische Schadensursache berufen, wenn das Beseitigungsverlangen des Grundeigentümers infolge Verjährung nicht mehr hätte durchgesetzt werden können. Dabei ist unerheblich, daß der Grundeigentümer die Beseitigung der Fernmeldeleitungen noch nicht verlangt und die Post dementsprechend die Verjährungseinrede noch nicht erhoben hatte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0054
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 22.06.1990 - V ZR 3/89

b. Die Wertung einer Durchfahrt als gemeinschaftlich benutzbare Grenzanlage setzt voraus, daß sie auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken liegt;

c. dementsprechend kein Grenzanlagen-Charakter einer Durchfahrt, die das gesamte Grundstück des einen Nachbarn erfaßt.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Eine von der Grenze zweier Nachbargrundstücke durchschnittene Durchfahrt ist nur dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie zwischen den Grundstücken liegt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Durchfahrt das ganze Grundstück des einen Nachbarn erfaßt, neben ihr sich also kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befindet.

Dokument öffnen Volltext



1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Anspruchsinhaber ( Rn. 18-23)