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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 133/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0850; IMRRS 2009, 0526
BauträgerBauträger
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 206 BGH - Verfolgung unberechtigter Forderungen: Schadensersatz?

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3684
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt soll Rechnung später stellen: Planervertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - 22 U 73/20

1. Erbringt ein Architekt planerische Leistungen für einen Um- und Neubau, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.

2. Stellt der Architekt keine Rechnung aus oder vereinbaren die Parteien einen Aufschub der Rechnungsstellung, ist der Architektenvertrag nichtig, so dass dem Architekten kein Anspruch auf Honorar zusteht.

3. Sprechen mehrere Indizien für Schwarzarbeit, genügen es nicht, wenn eine oder beide Parteien die Vereinbarung von Schwarzarbeit schlicht leugnen. Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft.




IBRRS 2020, 3743
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Honorar trotz Verwertung der Planungsleistung!

KG, Urteil vom 20.10.2017 - 21 U 84/16

1. Erbringt ein Architekt oder Ingenieur in einer Drei-Personen-Konstellation Planungsleistungen in der Hoffnung, einen Planungsauftrag zu erhalten, muss er im Streitfall darlegen und beweisen, dass der von ihm auf Zahlung von Honorar in Anspruch Genommene auch sein Vertragspartner geworden ist.

2. Für die Erteilung eines Planungsauftrags spricht in der Regel die Verwertung der Architektenleistung wie z. B. die Verwendung von Ausschreibungsunterlagen. Das allein genügt jedoch nicht immer. Vielmehr bedarf es einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

3. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, ohne dass sich daraus ohne weiteres ein Schadensersatzanspruch ergibt.

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IBRRS 2012, 0854
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer beseitigt Mangel seines Auftraggebers: Wer zahlt?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 4 U 148/11

Beseitigt ein Subunternehmer, der in einer Leistungskette mehrerer Auftragnehmer tätig war, auf Verlangen seines Auftraggebers einen Mangelfolgeschaden, für den er tatsächlich nicht verantwortlich war, so kann er ohne vertragliche Vereinbarung von seinem Auftraggeber Ersatz seines Reparaturaufwandes nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen verlangen.*)

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IBRRS 2012, 1975
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarforderung unberechtigt: Schadensersatz!

LG Wuppertal, Urteil vom 18.10.2011 - 16 S 16/11

1. Mit der Geltendmachung einer unberechtigten Honorarforderung im Rahmen eines bestehenden Architektenvertrags verletzt der Architekt eine vertragliche Nebenpflicht.

2. Ein Architekt entspricht bei der Verfolgung vermeintlicher, letztlich aber unberechtigter Honoraransprüche der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann, wenn sein eigener Rechtsstandpunkt (noch) plausibel ist.

3. Schadensersatzansprüche wegen der Geltendmachung unberechtigter Honorarforderungen kommen jedenfalls in den Fällen in Betracht, in denen ein Rechtsanwalt vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abraten müsste.

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IBRRS 2011, 1502
BauvertragBauvertrag
Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 164/10

1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)

2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

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IBRRS 2009, 0850; IMRRS 2009, 0526
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08

1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)

2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)

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2 Leseranmerkungen gefunden
Vertretenmüssen von Mängelrügen
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Auftraggeber muss vor Mängelrüge nicht Verantwortlichkeit klären!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2010, 611
Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl
Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
 R 
Wann liegt ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung vor?
(Julia Zerwell)
Dokument öffnen IBR 2010, 1385 (nur online)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
II. Mängelrüge, § 13 Abs. 5 S. 1 VOB/B

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

6. Die einzelnen Mängelrechte ( Rn. 79)