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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 105/18


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 1362; IMRRS 2019, 0509
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Beschlusskompetenz für die Einführung von Vertragsstrafen

BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 105/18

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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2023, 0820; IMRRS 2023, 0377
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkürzung der Einladungsfrist: Beschlüsse unwirksam?

AG Dortmund, Urteil vom 08.12.2022 - 514 C 61/22

1. Ein Einberufungsmangel führt nicht zur Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen, wenn bewiesen wird, dass er ohne den Einberufungsmangel ebenso gefasst worden wäre.

2. Die Ursächlichkeit eines formellen Mangels ist allerdings erst dann zu verneinen, wenn eine Einflussnahme des deshalb ferngebliebenen Wohnungseigentümers auf den Diskussionsverlauf und das Abstimmungsverhalten in der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann.

3. Ist eine Angelegenheit weder durch das WEG noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt es der Wohnungseigentümerversammlung an der Beschlusskompetenz. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.

4. Für einen Beschluss der allein die Genehmigung des vorgelegten Abrechnungswerks zum Gegenstand hat, fehlt die Beschlusskompetenz.

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IBRRS 2019, 1362; IMRRS 2019, 0509
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Beschlusskompetenz für die Einführung von Vertragsstrafen

BGH, Urteil vom 22.03.2019 - V ZR 105/18

§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.*)

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IBRRS 2018, 1703; IMRRS 2018, 0613
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?

LG Köln, Urteil vom 26.04.2018 - 29 S 239/17

1. Auch nach § 21 Abs. 7 WEG fehlt den Wohnungseigentümern die Kompetenz, Ausgleichszahlungen bei Verstoß gegen eine Vermietungsbeschränkung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss festzulegen.

2. Eine Vereinbarung, nach der die Vermietung der Eigentumswohnung von der Zustimmung des Verwalters abhängig gemacht wird, ist zulässig.

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3 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Allgemeines ( Rn. 283)

2. Vermietungsausschluss ( Rn. 284-287)

4. Zustimmungsvorbehalte ( Rn. 291-294)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Verschulden bei Unterlassungspflichten (VOB/B § 11 Rn. 38)