Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 152/08


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4044; IMRRS 2011, 2877
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitverkündung im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 152/08


18 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 20 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2818
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architektenvertrag wird durch Subplaner-Beauftragung gekündigt!

OLG München, Urteil vom 06.09.2016 - 28 U 4158/15 Bau

1. Führt der Auftraggeber die restliche Leistung selbst aus oder vergibt er sie an einen anderen Architekten und lässt sie von diesem erbringen, liegt darin in der Regel eine konkludent erklärte Kündigung. Denn mit einem solchen Verhalten gibt der Auftraggeber seinen Wunsch nach einer Beendigung des ursprünglichen Vertrags zu erkennen.

2. Ein vertraglich vereinbartes Schriftformerfordernis für Kündigungen hindert eine konkludent erklärte Kündigung nicht, weil auch ein Schriftformerfordernis einvernehmlich aufgehoben werden kann.

3. Widersetzt sich der Architekt der Kündigung des Planervertrags nicht und nimmt er die Leistungsvergabe an seinen vormaligen Subplaner beanstandungslos hin, ist dies als Einverständnis mit dem Verzicht auf die Schriftform der Kündigung zu verstehen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2024
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftrag zur Lagebeurteilung hemmt die Verjährung von Mängelansprüchen nicht!

OLG Dresden, Urteil vom 17.10.2013 - 10 U 350/13

1. Wird ein Baugrundgutachter nach dem Auftreten von Rissen am Nachbargebäude damit beauftragt, die eingetretene Lage zu beurteilen, tritt dadurch keine Verjährungshemmung wegen Mängeln im zuvor erstellten Baugrundgutachten ein.

2. Ein Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und Baugrundgutachter über die "Ausarbeitung eines geotechnischen Gutachtens" entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des Eigentümers des Nachbargrundstücks.




IBRRS 2012, 4683
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr ist auf Vertragsstrafenvorbehalt hinzuweisen!

OLG Bremen, Urteil vom 06.12.2012 - 3 U 16/11

1. Ist dem Architekten bekannt, dass die Parteien des Bauvertrages eine Vertragsstrafenabrede getroffen haben oder hätte ihm dies bekannt sein müssen, gehört es zu seinen Beratungs- und Betreuungspflichten, durch nachdrückliche Hinweise an den Bauherrn sicherzustellen, dass bei einer förmlichen Abnahme der erforderliche Vertragsstrafenvorbehalt nicht versehentlich unterbleibt, es sei denn, der Auftraggeber besitzt selbst genügende Sachkenntnis oder ist sachkundig beraten.*)

2. Der Lauf der Verjährung für den Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen unterlassenen Vorbehalts der Vertragsstrafe beginnt, wenn der Bauherr Kenntnis davon hat, dass der Architekt die Geltendmachung des Vertragsstrafenvorbehaltes unterlassen hat bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit diese Kenntnis hätte erlangen müssen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4044; IMRRS 2011, 2877
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitverkündung im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - IX ZR 152/08

Die Verjährung wird auch durch eine Streitverkündung gehemmt, die im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erklärt wird.*)




IBRRS 2008, 2732; IMRRS 2008, 1571
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung im Rahmen der NZB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - 21 U 91/07

1. Die Streitverkündung hemmt die Verjährung nur insoweit, als eine konkrete anwaltliche Pflichtverletzung in der Streitverkündungsschrift als Grund der Streitverkündung genannt wird. Daher wird die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen im Rahmen der Tätigkeit in der ersten Instanz nicht gehemmt, wenn als Grund der Streitverkündung allein anwaltliches Fehlverhalten in der zweiten Instanz genannt wird.*)

2. Eine im Rahmen der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde erklärte Streitverkündung ist nicht geeignet, die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB zu hemmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als Zulassungsgrund der Revision die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geltend macht.*)

Dokument öffnen Volltext



2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs
II. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
1. Hemmung der Verjährung
b) Sonstige Hemmungstatbestände, § 204 BGB

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
III. Hemmung
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung

2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

cc) Hemmung durch Zustellung der Streitverkündung, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB. ( Rn. 192-198)


1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

V. Materiellrechtliche Folgen der Streitverkündung (ZPO § 74 Rn. 5)