Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 86/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1937
AmtshaftungAmtshaftung
Prüfung von Kranen: Ausübung eines öffentlichen Amtes?

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - III ZR 86/08

Dokument öffnen Volltext
1 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 2 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 1021; IMRRS 2016, 0653
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfingenieur für Baustatik übt kein öffentliches Amt aus!

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - III ZR 70/15

1. Der vom Bauherrn mit der Prüfung der Standsicherheit nach § 59 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 der Hessischen Bauordnung 2002 und der Bauüberwachung gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Bauordnung 2002 beauftragte Sachverständige nimmt kein öffentliches Amt im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG wahr. Zwischen beiden Personen wird ein privatrechtlicher Werkvertrag geschlossen.*)

2. Dieser Werkvertrag bezweckt auch den Schutz des Bauherrn (Auftraggebers) vor Schäden aufgrund einer mangelhaften Baustatik. Er dient nicht allein dem Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts und ist nicht lediglich darauf gerichtet, eine Prüfbescheinigung zu erstellen, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1937
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Prüfung von Kranen: Ausübung eines öffentlichen Amtes?

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - III ZR 86/08

Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift für Krane (BGV D 6) stellt keine Ausübung eines öffentlichen Amtes dar.*)

Dokument öffnen Volltext