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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 146/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0306; IMRRS 2008, 0209
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Auseinanderfallen von Anspruchsentstehung & Fälligkeit: Verjährung?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - III ZR 146/07

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 1109 BGH - Welches Verjährungsrecht für nach der Schuldrechtsreform entstandene Ansprüche aus Altverträgen?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 4188
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2019 - 10 U 35/18

1. Der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt hat die Abschlagsrechnungen der Bauunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob die abgerechneten Leistungen rechnerisch, vertragsgemäß und fachtechnisch einwandfrei erbracht sind.

2. Bei Pauschalpreisverträgen besteht eine (geringe) Einschätzungstoleranz hinsichtlich des erreichten Leistungsstands und der Bewertung von Mängeln. Eine rechnerische Zuvielfreigabe von 1,8% liegt innerhalb dieses Toleranzrahmens und stellt keinen Prüffehler dar.




IBRRS 2008, 0306; IMRRS 2008, 0209
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Auseinanderfallen von Anspruchsentstehung & Fälligkeit: Verjährung?

BGH, Urteil vom 06.12.2007 - III ZR 146/07

1. Auf nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche aus einem Schuldverhältnis, das vor diesem Stichtag unter der Geltung des alten Verjährungsrechts begründet wurde, finden die neuen Verjährungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB zumindest analog Anwendung.*)

2. § 193 BGB ist entsprechend auf Verjährungsfristen anwendbar.*)

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