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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 141/88


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0064
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.03.1990 - III ZR 141/88

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 719 BGH - Standfestigkeit einer Mauer: nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2000, 0603
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.07.1997 - V ZR 48/96

Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen Klagehäufung

a) Hat das Berufungsgericht eine Verschuldenshaftung für Vertiefungsschäden fehlerhaft bejaht, so ist die Entscheidung nur dann aufzuheben, wenn nach dem von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben ist.

b) Verlangt der Kläger Ersatz der ihm durch eine Vertiefung des Nachbargrundstücks entstandenen Schäden, so kann eine alternative Klagehäufung vorliegen.

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IBRRS 2000, 0064
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.03.1990 - III ZR 141/88

Möglicher nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Eigentümers, auf dessen Grundstück Wurzeln der angrenzenden Straßenrundbepflanzung zu Schäden und zur Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Grenzmauer führen.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Wird die Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln beeinträchtigt, die von der Bepflanzung des angrenzenden Randstreifens einer Gemeindestraße herrühren, so kann das einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch auslösen.

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