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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 263/09


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1756; IMRRS 2011, 1257
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Quotale Haftung bei geschlossenem Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 263/09

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückbau und Neuerrichtung erforderlich: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 14/19

1. Verlegt der Auftragnehmer unter der tragenden Bodenplatte statt der vereinbarten XPS-Dämmung eine EPS-Dämmung, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Durch die Bezahlung einer Abschlagsrechnung nach Prüfung und Freigabe durch den bauleitenden Architekten wird eine Materialabweichung nicht nachträglich genehmigt.

3. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik wird durch eine nachträglich erteilte Zustimmung im Einzelfall nicht geheilt.

4. ...




IBRRS 2011, 1756; IMRRS 2011, 1257
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Quotale Haftung bei geschlossenem Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 263/09

Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine vertragliche Verbindlichkeit der Gesellschaft in dem Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Vertragspartner auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Anteil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden (sog. quotale Haftung), so ist durch Auslegung der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung zu ermitteln, in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung nicht nur die Schuld der Gesellschaft, sondern anteilig den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern.*)

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1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

c) Gesamtschuldnerische oder beschränkte Haftung der Bauherren? ( Rn. 38-39)