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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 U 5603/08


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IBRRS 2011, 1627; IMRRS 2011, 1172
BauvertragBauvertrag
Gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten

OLG München, Urteil vom 16.02.2010 - 9 U 5603/08

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IBR 2012, 1388 OLG München/BGH - Gewillkürte Prozessstandschaft: Nicht nach Liquidation der Prozessstandschafterin!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 1627; IMRRS 2011, 1172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten

OLG München, Urteil vom 16.02.2010 - 9 U 5603/08

1. Die gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten ist nur zulässig, wenn dieser ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Führung des Rechtstreits hat.

2. Ein solches liegt bei sicherungshalber abgetretenen Ansprüchen normalerweise vor, da der Zedent ein Interesse daran hat, dass durch Einzug der Forderung sich seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar vermindern.

3. Das ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn der Zedent durch Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse aufgelöst ist.

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