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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 U 36/10


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IBRRS 2011, 2670
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauaufsicht bei handwerklicher Selbstverständlichkeit

OLG Schleswig, Urteil vom 27.05.2011 - 17 U 36/10

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IBR 2011, 530 OLG Schleswig - In welchem Umfang muss Architekt Dachdeckerarbeiten überwachen?

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IBRRS 2011, 2670
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauaufsicht bei handwerklicher Selbstverständlichkeit

OLG Schleswig, Urteil vom 27.05.2011 - 17 U 36/10

1. Dachdeckerarbeiten sind ohne weiteres nur in den Bereichen als gefahrenträchtig einzustufen, in denen die Gefahr besteht, dass Undichtigkeiten eines Daches auftreten können.

2. Wenn eine besondere Art der Verklammerung der Dachsteine und die Verwendung spezieller Klammern vertraglich vereinbart worden ist, ist der bauaufsichtsführende Architekt zur stichprobenartigen Überprüfung der vertragsgemäßen Ausführung und zur Überprüfung des Baumaterials verpflichtet.

3. Die Ausführung handwerklicher Selbstverständlichkeiten ist anlassbezogen auch im Übrigen zu überprüfen, wenn der Unternehmer aus grober Nachlässigkeit falsches Material verwendet hat.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(b) Gefahrenträchtige Bauabschnitte ( Rn. 222-229)