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1 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.
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Ihre Suche nach Volltext: 15 K 14/11 ergab gefilterte 1 Treffer in 5 Bereichen.
Rendering-Leistungen sind freiberufliche Tätigkeiten!
FG Köln, Urteil vom 21.04.2021 - 9 K 2291/17
Architekten und Ingenieure, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen erbringen und bei der Entwicklung von Architekturprojekten in das Entwurfsstadium eingebunden werden, in dem sie mit Hilfe der Visualisierung am Entwurfsprojekt im Dialog mit den originär beauftragten Architekten gestalterisch planend beteiligt sind, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig.
Muss ein Bausachverständiger Gewerbesteuer zahlen?
FG Niedersachsen, Urteil vom 22.04.2011 - 15 K 14/11
Ein anerkannter Bausachverständiger auf dem Gebiet der Begutachtung von Mängeln bei Fußbodenbelägen, der über die theoretischen Kenntnisse eines Meisters verfügt, übt keine einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit aus und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.*)