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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 K 724.17


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 3219; IMRRS 2018, 1171
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Milieuschutzgebiet: Gemeinde darf Vorkaufsrecht ausüben!

VG Berlin, Urteil vom 17.05.2018 - 13 K 724.17

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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2022, 3156; IMRRS 2022, 1362; IVRRS 2022, 0476
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eintragung einer Vormerkung eines Grundstücks

VG Berlin, Beschluss vom 09.09.2022 - 19 L 112/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2021, 3749
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorkaufsrecht dient nicht der Verhinderung erhaltungswidriger Nutzungsabsichten!

BVerwG, Urteil vom 09.11.2021 - 4 C 1.20

Der Ausübungsausschlussgrund des § 26 Nr. 4 BauGB greift auch bei Vorkaufsfällen im Gebiet einer Erhaltungssatzung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 172 BauGB), wenn das Grundstück entsprechend deren Zielen und Zwecken bebaut ist und genutzt wird. Dabei kommt es maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts an, während mögliche zukünftige Entwicklungen nicht von Bedeutung sind.*)

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IBRRS 2018, 3219; IMRRS 2018, 1171
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Milieuschutzgebiet: Gemeinde darf Vorkaufsrecht ausüben!

VG Berlin, Urteil vom 17.05.2018 - 13 K 724.17

1. In einem milieuschutzrechtlichen Erhaltungsgebiet kann die Gemeinde zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung von ihrem Vorkaufsrecht auch bei bebauten Grundstücken Gebrauch machen. Maßgeblich ist, ob der Verkauf, insbesondere durch die zu erwartende Begründung von Wohnungseigentum, geeignet ist, die künftige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet zu gefährden. Dies ist der Fall, wenn zu befürchten ist, dass der Erwerber die Erhaltungsziele, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, nicht beachten wird.*)

2. Bei den Regelungen über das gemeindliche Vorkaufsrecht handelt es sich um zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Dabei wird der Verkäufer in seiner Verfügungsbefugnis, nämlich bei der Auswahl des Käufers, und der Käufer lediglich in seinem obligatorischen Eigentumsverschaffungsanspruch beschränkt.*)

3. § 36 Nr. 4 Alt. 2 BauGB ist teleologisch so zu reduzieren, dass in den Fällen einer Milieuschutzsatzung auf die zukünftige Entwicklung des Erhaltungsgebiets abgestellt wird.*)

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1 Abschnitt im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

7. Vorkaufsrecht (BauGB § 172 Rn. 122)