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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 U 96/01


Bester Treffer:
IBRRS 2002, 2178
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaftsrecht - Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung?

OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2002 - 11 U 96/01

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2002, 710 OLG Köln - Bürgschaft auf erstes Anfordern: AGB oder Individualvereinbarung?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 2691
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zulässigkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 59/07

Die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam, weil die Bereitstellung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu einer unangemessen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne des § 9 AGB-Gesetz führt.

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IBRRS 2002, 2178
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bürgschaftsrecht - Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung?

OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2002 - 11 U 96/01

Die Möglichkeit, dass es sich um eine Individualvereinbarung unter Benutzung üblicher Muster handelt, führt in einstweiligen Verfügungsverfahren dazu, dass das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht bewiesen ist.

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2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Einstweilige Verfügung (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 99-107)

1. Erstprozess (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 89-92)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

8. Verwertung der Bürgschaft (VOB/B § 17 Rn. 187-190)