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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VK 6/14


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 2124; VPRRS 2014, 0463
VergabeVergabe
AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VK 6/14


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2 Beiträge gefunden
VPR 2015, 1087 VK Brandenburg - Auftraggeber muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen!
VPR 2015, 1077 VK Mecklenburg-Vorpommern - VOF-Teilnahmewettbewerb: Was gehört alles in die Bekanntmachung?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2185; VPRRS 2015, 0233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungskriterien können nachträglich noch geändert werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.03.2015 - VK 1-6/15

1. Gibt der öffentliche Auftraggeber in einem Verhandlungsverfahren nach der SektVO bereits in der Bekanntmachung bekannt, dass er die Auswahl der Teilnehmer mit einer Bewertungsmatrix (hier: 0 bis 5 Punkte) durchführen will, muss er die zu bewertenden Eignungsanforderungen aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz auch allen Bewerbern mitteilen.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber kann in einem Teilnahmewettbewerb die bereits veröffentlichten Eignungskriterien ändern oder auch fallen lassen, wobei dies in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu erfolgen hat. Ein Teilnehmer kann nur fordern, dass in Bezug auf seine Person, dieses Verfahren den vergaberechtlichen Grundsätzen entspricht. Auf den Kreis und die verbliebene Anzahl der Teilnehmer, die aus einem solchen Wettbewerb hervorgehen, hat der Antragsteller keinen Einfluss, weil das Vergabenachprüfungsverfahren kein objektives Beanstandungsverfahren ist.*)

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IBRRS 2014, 2124; VPRRS 2014, 0463
Mit Beitrag
VergabeVergabe
AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VK 6/14

Unwägbarkeiten darüber, ob ein Bieter Minderungsregelungen der HOAI überhaupt in Betracht zu ziehen hat, sind vom Auftraggeber für das jeweils ausgeschriebene Planungsvorhaben in den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Die entsprechende Einschätzung des Auftraggebers hat sachlich begründeten Erwägungen Rechnung zu tragen.




IBRRS 2015, 0218; VPRRS 2015, 0029
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl im VOF-Verfahren wirksam?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2014 - 2 VK 06/14

1. In einem VOF-Verfahren kann der Auftraggeber die Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angeben.

2. Die der Auswahl zugrunde zu legenden Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise hat der Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen. Ein Verweis auf die Teilnahmebedingungen ist nicht ausreichend.

3. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist nur dann wirksam, wenn der Auftraggeber gleichzeitig objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern bekannt macht.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Gewichtung der von ihm vorgesehenen Auswahlkriterien anzugeben. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht aber dann, wenn der Auftraggeber entsprechende Regeln bereits vor der Vergabebekanntmachung festgelegt hat.

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