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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "VK 2-6/19"

3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
VPR 2019, 136 VK Westfalen - Keine freihändige Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2053; VPRRS 2022, 0157
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Im Verhandlungsverfahren sind die Bieter gefordert!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.06.2022 - VK 1-10/22

Im Verhandlungsverfahren geht es nicht darum, dass der öffentliche Auftraggeber, der zunächst keinen konkreten Leistungsgegenstand vorgegeben hat - nunmehr die Angebote der Bieter ändert und nach den eigenen Vorstellungen "umschreibt". Die Angebote der Bieter und die darin enthaltenen Lösungsansätze für die Umsetzung der Vorstellungen des Auftraggebers basieren allein auf den Planungsideen der Bieter. Konkretere Vorgaben können den Bietern nicht gemacht werden, weil der Auftraggeber ansonsten gegebenenfalls einem Bieter einen Wettbewerbsvorteil verschafft.*)




IBRRS 2019, 1682; VPRRS 2019, 0160
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine freihändige Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts!

VK Westfalen, Beschluss vom 27.05.2019 - VK 2-6/19

Die Durchführung einer freihändigen Bauvergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts ist im GWB, der VgV und der VOB/A-EU nicht geregelt und deshalb als Verfahren schlichtweg unzulässig.

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