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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 87/91


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0274
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91

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7 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 3311; VPRRS 2013, 0974
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingangsvermerk unzureichend: Bieter erhält Schadensersatz!

OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12

1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.

2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.

3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.

4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.




IBRRS 2000, 0274
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91

Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück - Entscheidung einer im Grundurteil ausgeklammerten Rechtsfrage durch Berufungsgericht

a) Die Frage, ob selbständige Rechnungsposten eines einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz des Sachschadens aus Rechtsgründen überhaupt ersatzfähig sind, gehört in der Regel nicht zum Grund des Anspruchs i. S. des § 304 ZPO.

b) Das Berufungsgericht kann die vom Landgericht im Grundurteil ausgeklammerte Rechtsfrage der Ersatzfähigkeit der Schadensposten mit entscheiden, wenn die Parteien sie zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und eine Entscheidung hierüber sachdienlich ist.

c) Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385).

d) Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig.

e) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(e) Einschränkung der Eigennutzung des Bauwerkes ( Rn. 413-414)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Schadensersatz neben der Leistung ( Rn. 375-385)

b) Schadensersatz neben der Leistung ( Rn. 375-385)