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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 178/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3822; IMRRS 2009, 2093
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 178/08

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 3079; IMRRS 2010, 2244
VergabeVergabe
Verpflichtung einer Sparkasse zur Girokontoeröffnung

VG Osnabrück, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 B 9/10

Die regionale Sparkasse ist auch zur Eröffnung und Führung eines Girokontos verpflichtet, wenn der Kunde im Rufe geschädigt ist, die einzuzahlenden Gelder aber nicht deliktisch erlangt sind. Das Image einer Sparkasse wird auch durch ihren öffentlichen Auftrag geprägt.*)

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IBRRS 2009, 3822; IMRRS 2009, 2093
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 178/08

Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650c BGB Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2 (von Rintelen)
C. Abs. 2: Berechnung auf Basis der Urkalkulation