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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 49/07


Beste Treffer:
IBRRS 2010, 1388
BauvertragBauvertrag
Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

OLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07

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IBRRS 2007, 2429; IMRRS 2007, 0789
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsverwaltung - Mietzahlungen an den Verwalter nach Aufhebung des Verfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1760
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauablaufstörung verhindert Kündigung wegen drohendem Verzug!

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2020 - 10 U 2/17

1. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können.

2. Die besondere Abhilfepflicht des Auftragnehmers - und der korrespondierende Abhilfeanspruch des Auftraggebers - greift nicht bereits dann ein, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile unzureichend sind, sondern setzt zusätzlich voraus, dass wegen des Defizits an Arbeitskräften oder Material "die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können".

3. Ist eine Vertragsfrist aber aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf gegenstandslos geworden, droht keine Nichteinhaltung dieser Frist mehr.

4. Liegen die Voraussetzungen für eine Auftragsentziehung wegen einer unzureichenden Ausstattung der Baustelle nicht vor, ist eine Kündigungserklärung als "freie" Kündigung anzusehen.

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IBRRS 2012, 1471; IMRRS 2012, 1074
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 19.03.2012 - II ZR 280/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 5075
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZR 113/08

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2010, 0028; IMRRS 2010, 0015
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Vertragsuntreue

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2009 - 10 U 62/09

1. Eine Klausel in einem Mietvertrag, nach welcher der Mieter bei einem Mangel nur nach vorheriger Ankündigung und dann gegenüber dem Vermieter mindern oder aufrechnen darf, wenn er nicht mit Mietzahlungen im Rückstand ist, ist zulässig.

2. Sinn und Zweck der Klausel gelten auch nach Vertragsbeendigung dahingehend fort, die noch ausstehenden, einfach nachzuweisenden Mietzinsforderungen des Vermieters durchzusetzen, ohne auf streitige Gegenforderungen des Mieters Rücksicht zu nehmen.

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IBRRS 2009, 1362; IMRRS 2009, 0826
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlungsverbot gilt ab Insolvenzreife!

BGH, Urteil vom 16.03.2009 - II ZR 280/07

1. Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.*)

2. Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.*)

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IBRRS 2010, 1388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

OLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07

1. Die Abnahme ist für die Fälligkeit der Werklohnforderung entbehrlich, wenn der Auftraggeber mit Ersatzvornahmekosten aufrechnet.

2. Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer die Kosten der vom Auftraggeber durchgeführten Baureinigung anteilig trägt, ist unwirksam, weil sie das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers ausschließt.

3. Ein Vertragsstrafenversprechen kann hinfällig werden, wenn sich die Termine mehrfach ändern. Dann bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, aus der sich die Einbeziehung des Bauzeitenplans in die Vertragsstrafenvereinbarung ergibt.

4. Vor der Abnahme setzt im VOB/B-Vertrag die Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten den vorherigen Auftragsentzug voraus.

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IBRRS 2007, 2429; IMRRS 2007, 0789
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsverwaltung - Mietzahlungen an den Verwalter nach Aufhebung des Verfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07

Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

3. Vorliegen des Verwirkungstatbestands (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 154-171)