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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 75/06


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1394; IMRRS 2009, 0845
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Verzicht auf gesetzlichen Richter!

BGH, Urteil vom 25.03.2009 - XII ZR 75/06

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 1087 BGH - Kein Verzicht auf gesetzlichen Richter!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 0826
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anwendung des § 650 BGB bei Überschreitung einer Kostenangabe

BGH, Urteil vom 21.12.2010 - X ZR 122/07

§ 650 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, wenn die Überschreitung einer Kostenangabe des Unternehmers darauf zurückzuführen ist, dass der Besteller dem Unternehmer unzutreffende Angaben über den Umfang des herzustellenden Werks (hier der Umfang der von dem Unternehmer zu digitalisierenden Bruttogeschossfläche) zur Verfügung gestellt hat.*)

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IBRRS 2010, 1240; IMRRS 2010, 0840
ProzessualesProzessuales
Übertragung bestimmter Geschäfte auf Rechtspfleger

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 111/09

1. Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.*)

2. Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.*)

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IBRRS 2009, 2363; IMRRS 2009, 1283
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuweisung ausgesuchter Sachen an den entscheidenden Richter

BGH, Urteil vom 25.05.2009 - II ZR 259/07

1. Die Geschäftsverteilung innerhalb eines Spruchkörpers darf nicht in der Weise geregelt oder geändert werden, dass Richtern ausgesuchte Sachen zugewiesen werden. Die einzelne Sache muss aufgrund allgemeiner und hinreichend bestimmter Regeln, die sich bis auf die letzte Regelungsstufe erstrecken, an den entscheidenden Richter gelangen.*)

2. Ein Beschluss zu einer Beitragserhöhung ist - sofern nicht eine gegenteilige allseits oder individuell wirkende Bedingung vereinbart ist - zu Lasten des zustimmenden Gesellschafters auch dann verbindlich, wenn nicht sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben, der Beschluss aber im Übrigen die nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Mehrheit erhalten hat.*)

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IBRRS 2009, 1394; IMRRS 2009, 0845
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Verzicht auf gesetzlichen Richter!

BGH, Urteil vom 25.03.2009 - XII ZR 75/06

1. Das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung durch den Einzelrichter (§ 527 Abs. 4 ZPO) bewirkt allein, dass anstelle des Kollegiums ein Einzelrichter gesetzlicher Richter sein kann. Es hat aber nicht zur Folge, dass der Einzelrichter, mit dessen Entscheidung die Parteien sich einverstanden erklären, allein deswegen als gesetzlicher Richter anzusehen ist. Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist unverzichtbar.*)

2. Zum Begriff des gesetzlichen Richters gehört, dass die Zuteilung der Sachen sich nach allgemeinen Merkmalen richtet. Daran fehlt es, wenn durch eine Änderung der internen Geschäftsverteilung eines überbesetzten Spruchkörpers mehrere bereits anhängige Sachen in einer Weise auf andere Richter verteilt werden, die keine abstrakt-generellen Kriterien für die jeweiligen Zuteilungen erkennen lässt.*)

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