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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 68/00


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 3236; IMRRS 2003, 1454
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

BGH, Urteil vom 19.11.2003 - XII ZR 68/00

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2 Beiträge gefunden
IMR 2019, 237 BGH - § 548 BGB: Wann erhält der Vermieter die Mietsache zurück?
IBR 2004, 104 BGH - Verschlechterung der Mietsache: Wann verjähren Schadensersatzansprüche des Vermieters?

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0012; IMRRS 2024, 0008
MietrechtMietrecht
Ersatz des Kündigungsschadens

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 - 6 U 9/23

Rückgabe eines Kraftfahrzeugs mit dem falschen Rädersatz nach Kündigung des Leasingvertrags.*)

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IBRRS 2019, 1273; IMRRS 2019, 0479
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
§ 548 BGB: Wann erhält der Vermieter die Mietsache zurück?

BGH, Urteil vom 27.02.2019 - XII ZR 63/18

Die Verjährung von Ansprüchen des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Das setzt grundsätzlich zum einen eine Änderung der Besitzverhältnisse zu Gunsten des Vermieters voraus. Zum anderen ist eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters erforderlich (im Anschluss an Senatsurteil vom 19.11.2003 - XII ZR 68/00, IBR 2004, 104 = NZM 2004, 98).*)

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IBRRS 2017, 3911; IMRRS 2017, 1615
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen!

BGH, Urteil vom 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

Die in einem von dem Vermieter verwendeten Formularmietvertrag enthaltene Bestimmung

"Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in zwölf Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses."

ist mit wesentlichen Grundgedanken des § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB unvereinbar und benachteiligt den Mieter deshalb entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen; sie ist daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2016, 2328; IMRRS 2016, 1400
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Nutzungsentschädigung auch nach Ausübung des Vermieterpfandrechts

KG, Urteil vom 18.07.2016 - 8 U 234/14

1. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter heraus, steht es einem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB nicht entgegen, dass er sein Vermieterpfandrecht ausgeübt hat.

2. Der Mieter kann sich nach Treu und Glauben nicht auf eine vertragliche Regelung berufen, dass er bei Stellen eines Ersatzmieters aus dem Mietverhältnis zu entlassen ist, wenn er sich in einem Mietrückstand befindet, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.




IBRRS 2013, 4820; IMRRS 2013, 2209
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Meitercht - Wann beginnt Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters?

BGH, Urteil vom 23.10.2013 - VIII ZR 402/12

Für die Frage der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters setzt die Rückerlangung der Mietsache außer der Übertragung des Besitzes an der Wohnung vom Mieter an den Vermieter die Kenntnis des Vermieters von der Besitzaufgabe voraus.*)

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IBRRS 2006, 1830; IMRRS 2006, 1134
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz

BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04

Zur Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache.*)

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IBRRS 2005, 1962; IMRRS 2005, 1000
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleiches

BGH, Urteil vom 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

Durch einen im Rahmen der gerichtlichen Güteverhandlung geschlossenen Widerrufsvergleich der Parteien wird die Verjährung eines von dem Vergleich erfaßten Schadensersatzanspruches gemäß § 203 Satz 1 BGB bis zur Erklärung des Widerrufs gehemmt.*)

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IBRRS 2004, 2256; IMRRS 2004, 1309
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schuldrecht - Flugzeugüberlassung mit Personal als Leihvertrag, Verjährung

BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 153/03

Die körperliche Zugriffsmöglichkeit des Entleihers auf die Leihsache ist kein konstitutives Merkmal des Leihvertrages. Ist der Entleiher auf eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit nicht angewiesen, weil die beabsichtigte Nutzung von ihm anderweitig sichergestellt wird, so schließt die mangelnde sachenrechtliche Beziehung die Annahme eines Leihvertrages nicht aus.*)

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IBRRS 2004, 4289
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - XII ZA 13/01

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2003, 3236; IMRRS 2003, 1454
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

BGH, Urteil vom 19.11.2003 - XII ZR 68/00

a) Ersatzansprüche des Vermieters/Verpächters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Miet-/Pachtsache gegen den vollmachtlosen Vertreter des Mieters/Pächters (§ 179 Abs. 1 BGB) verjähren in der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB a.F./§ 548 Abs. 1 BGB n.F.*)

b) Zu den Voraussetzungen einer solchen Verjährung.*)

c) Die "Rückgabe" der Miet-/Pachtsache im Sinne von § 558 Abs. 2 BGB a.F./ § 548 Abs. 1 BGB n.F. setzt grundsätzlich einen vollständigen Besitzverlust des Mieters/Pächters sowie die Kenntnis des Vermieters/Verpächters hiervon voraus (Bestätigung von Senatsurteil vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/98 - NJ 2001; 535 f.).*)

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