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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 18/00


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1251; IMRRS 2003, 0464
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00

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3 Beiträge gefunden
IMR 2018, 105 LG Hamburg - Verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist ausnahmsweise wirksam!
IMR 2009, 79 KG - Doppelvermietung: Unmöglichkeit des Überlassungsanspruchs
IBR 2003, 1112 BGH - Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel ist formfrei!

21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 1786; IMRRS 2013, 1034
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundstücksteilung: Wann entsteht eine WEG?

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2013 - 12 U 932/12

1. Bei Teilung eines Grundstücks gemäß § 8 WEG entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft erst mit dem dinglich wirksamen Erwerb des ersten Wohnungseigentums vom teilenden Eigentümer, also erst dann, wenn zusätzlich zu diesem ein Wohnungskäufer als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.*)

2. Eine Veräußerung vermieteter Räume im Sinne des § 566 Abs. 1 BGB liegt noch nicht in der Teilung des Grundstücks gemäß § 8 WEG. Ist (auch) Gemeinschaftseigentum vermietet, so liegt die Veräußerung im Sinne des § 566 Abs. 1 BGB in der erstmaligen Eintragung eines Wohnungskäufers als Miteigentümer in das Grundbuch nach vorausgegangener Auflassung. Ist (nur) Sondereigentum vermietet, so liegt die Veräußerung im Sinne des § 566 Abs. 1 BGB in der Eintragung desjenigen Wohnungskäufers als Miteigentümer in das Grundbuch nach vorausgegangener Auflassung, dessen Sondereigentum vermietet ist.*)

3. Sind bei einem Gebäude Räume bzw. Flächen vermietet, die bei Wohneigentum teils im Gemeinschaftseigentum und teils im Sondereigentum eines Eigentümers liegen würden, so führt die Teilung des Grundstücks gemäß § 8 WEG und die anschließende Veräußerung des Sondereigentums gemäß § 566 Abs. 1 BGB zur Neubegründung eines mit dem bestehenden Mietvertrag inhaltsgleichen Mietverhältnisses mit dem Erwerber.*)

4. In diesem Falle ist § 566 Abs. 1 BGB zum Schutz des Mieters einschränkend dahin auszulegen, dass als "in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten" eintretender Erwerber lediglich der Erwerber des mitvermieteten Sondereigentums anzusehen ist, nicht daneben auch die Wohnungseigentümergemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 BGB) aus beiden. Dies gilt unabhängig davon, in welchem prozentualen Verhältnis die vermieteten Räume bzw. Flächen im Gemeinschaftseigentum bzw. im Sondereigentum liegen.*)

5. Ist gemäß § 566 Abs. 1 BGB ein mit dem bestehenden Mietvertrag inhaltsgleiches Mietverhältnis mit dem Erwerber begründet worden, so wird dieses rückwirkend gegenstandslos, wenn der bestehende Mietvertrag bereits vor dem maßgeblichen Zeitpunkt der Veräußerung der vermieteten Räume durch Vertrag zwischen bisherigem und neuem Vermieter auf letzteren übertragen wird, die erforderliche Zustimmung des Mieters hierzu aber erst nach diesem Zeitpunkt erklärt wird. Diese - formfrei mögliche - Genehmigung des Mieters wirkt auf den im Rahmen der Vereinbarung der Vertragsübertragung für deren Wirksamwerden bestimmten Zeitpunkt zurück.*)

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IBRRS 2012, 0004; IMRRS 2012, 0004
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kann GbR wegen Eigenbedarfs kündigen?

BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 74/11

1. Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwesens ist, unter Bildung von Wohnungseigentum und Eintragung der einzelnen Gesellschafter als Eigentümer der jeweils zugewiesenen Wohnungen auseinandergesetzt, tritt der neue Eigentümer in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.*)

2. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarf auch dann berufen, wenn dieser der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags oder bei Eintritt der Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehörte (Aufgabe Senatsurteil vom 17. Juni 2007 - VIII ZR 271/06 Rn. 17).*)

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IBRRS 2011, 3624; IMRRS 2011, 2567
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Kauf von Waldgrundstücken und Rücktritt

BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 84/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2707; IMRRS 2011, 1969
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache

OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 U 49/11

Erteilt der Vermieter sein Einverständnis mit der Verlängerung der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist ausdrücklich zum Zwecke des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, fehlt es an dem für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache erforderlichen Rücknahmewillen.*)

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IBRRS 2011, 2121
Mit Beitrag
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2010 - 3 U 117/09

1. Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel kann durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter mit Zustimmung der Mieterin zu Stande kommen oder durch dreiseitigen Vertrag zwischen den Vorgenannten.

2. Die erbetene Uterzeichnung eines Nachtragsvertrages stellt eine urkundlich dokumentierte Zustimmung der Mieterin dar. Diese kann - ohne Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 566 BGB - auch mündlich oder stillschweigend erteilt werden.

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IBRRS 2010, 4804; IMRRS 2010, 3533
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verstoß des Vermieters gegen Konkurrenzschutz: Keine Mietminderung!

OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2010 - 5 U 1286/09

Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB (entgegen OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; KG, IMR 2007, 184; OLG Koblenz, NZM 2008, 405). Der Mieter kann aber gemäß § 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des auf dem Verstoß beruhenden Schadens verlangen.*)

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IBRRS 2010, 1738; IMRRS 2010, 1222
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2010 - 3 U 117/09

1. Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung eines Vermieterwechsels ist formbedürftig gem. § 566 BGB. Die Form ist nur gewahrt, wenn alle Beteiligten ihre Absprache in derselben Urkunde niederlegen und ausdrücklich auf den Ursprungsvertrag Bezug nehmen.

2. Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

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IBRRS 2009, 0314; IMRRS 2009, 0181
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ansprüche des Mieters im Falle der Mehrfachvermietung

KG, Beschluss vom 25.09.2008 - 8 U 44/08

1. Wenn eine Sache mehrfach vermietet wird, sind alle Verträge gültig; die kollidierenden schuldrechtlichen Ansprüche haben denselben Rang, so dass jeder Mieter vom Vermieter Erfüllung verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob er der erste oder zweite Mieter ist.

2. Der Erfüllungsanspruch scheitert dann an § 275 Abs. 1 BGB, sofern feststeht, dass der Vermieter die Sache von dem besitzenden Mieter nicht mehr - z. B. durch Kündigung oder Abstandszahlung - zurück erlangen kann.

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IBRRS 2008, 1361; IMRRS 2008, 0932
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweiswirkung gemäß § 314 Satz 1 ZPO

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05

Die Beweiswirkung gemäß § 314 Satz 1 ZPO erstreckt sich bei einer Entscheidung, die im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO ergangen ist, nur auf dasjenige Parteivorbringen, das Gegenstand einer mündlichen Verhandlung gewesen ist.*)

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IBRRS 2004, 0846; IMRRS 2004, 0421
ImmobilienImmobilien
Dauerschuldverhältnis: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

BGH, Urteil vom 02.03.2004 - XI ZR 288/02

Ein vertragswidriges Verhalten des Gegners berechtigt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, es sei denn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung ist derart erschüttert, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.*)

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IBRRS 2003, 1251; IMRRS 2003, 0464
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00

Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält.*)

Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben.*)

Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet.*)

Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
IV. Leistungsstörungen
4. Vertragsstrafeversprechen
a) Individuelle Vereinbarung einer Vertragsstrafe
b) Vereinbarung der Vertragsstrafe durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
bb) Inhaltskontrolle der Vertragsstrafe wegen Verzugs