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BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 253/07
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2009, 59 | BGH - Beschränkte Verjährungshemmung durch Mahnbescheid! |
36 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 217/13
1. Im Bereich der Notarhaftung kann die Übermittlung einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamts im Einzelfall - insbesondere in sehr einfach gelagerten Sachen - für die Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars) ausreichen.*)
2. Geht es jedoch um komplexe, für den Geschädigten schwer überschaubare Grundbuchvorgänge, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser mit der Übersendung einer Veränderungsmitteilung zugleich Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars erlangt oder diesbezüglich fortan grob fahrlässig keine Kenntnis hat.*)
3. Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung des Verkaufs von Grundstücksteilflächen und ihrer Lastenfreistellung.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.05.2014 - I ZR 217/12
a) Eine Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, nach der ein Gesellschafter, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, aus der Gesellschaft ausscheidet, findet auch im Fall der Simultaninsolvenz von Kommanditgesellschaft und Komplementärgesellschaft jedenfalls dann Anwendung, wenn noch weitere Gesellschafter verbleiben.*)
b) Die Anwendung der speziellen frachtrechtlichen Verjährungsvorschrift des § 439 Abs. 1 HGB setzt das Zustandekommen eines wirksamen Beförderungsvertrags voraus. Sie ist deshalb nicht einschlägig, wenn der Frachtvertrag wegen einer Schmiergeldabrede unwirksam ist.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 20.03.2014 - 16 U 57/13
1. Ein Mahnbescheid muss so bestimmt sein, dass, wenn mehrere Mängel geltend gemacht werden, deutlich wird, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden. Der Mahnbescheid muss also Grundlage eines materiell rechtskräftigen Vollstreckungstitels sein können.
2. Die geltend gemachten Ansprüche müssen noch innerhalb der Verjährungsfrist individualisiert werden, eine in der Berufung nachgeholte Individualisierung kann nicht rückwirkend verjährungshemmend wirken. Dies gilt auch, wenn ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wurde und die genaue Aufschlüsselung des geforderten Betrages auf die Einzelforderungen im Mahnbescheid unterblieben ist.
3. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren - wenn auch in einem einzigen Leistungsantrag zusammengefassten Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder Teilanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn noch nicht einmal die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann kein Grundurteil ergehen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013 - 23 U 91/12
1. Architekt und Bauunternehmer haften für die von ihnen gemeinsam zu verantwortenden Baumängel als Gesamtschuldner, und zwar auch dann, wenn der Architekt nach den Vorschriften des BGB auf Schadensersatz, der Bauunternehmer dagegen nach den Regeln der VOB/B auf Nachbesserung, Wandelung oder Minderung haftet.
2. Versäumt es der Architekt hingegen, etwaige (Bau-)Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Bauunternehmer zu sichern und sie insbesondere nicht verjähren zu lassen, besteht kein Gesamtschuldverhältnis. Denn die Pflicht zur Wahrung der Rechte des Bauherrn trifft allein den Architekten.
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2012 - VII ZR 25/11
1. Bei erhobener Klage und Widerklage kann über die Widerklage ein Teilurteil ergehen, wenn diese selbständig zur Endentscheidung reif und von der Entscheidung über die Klage unabhängig ist.*)
2. Die dem Erlass eines Teilurteils entgegenstehende Gefahr der Widersprüchlichkeit kann in der Berufungsinstanz dadurch beseitigt werden, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. November 2002 - VII ZR 270/01, IBR 2003, 72 = BauR 2003, 381 = NZBau 2003, 153 = ZfBR 2003, 250).*)
3. Dass dem Widerkläger unter Berücksichtigung seines Sachvortrags ein anderer, bisher aber nicht geltend gemachter prozessualer Anspruch zustehen kann, steht dem Erlass eines Teilurteils über die Widerklage nicht entgegen.*)
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - XI ZR 254/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 15.11.2011 - XI ZR 54/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 07.07.2011 - III ZR 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 373/08
Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 374/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 31.03.2011 - 28 U 63/10
Der Rechtsanwalt muss mit Rücksicht auf seine Verpflichtung, im Interesse des Mandanten vermeidbare Mehrkosten zu vermeiden, Streitwertbeschwerde gegen eine überhöhte gerichtliche Streitwertfestsetzung einlegen. Der nur erstinstanzlich bevollmächtigte Anwalt hat auch für Mehrkosten einzustehen, die in den Rechtsmittelinstanzen entstehen, wenn der Fehler (hier: Addition des Streitwerts von Klage und Widerklage, die denselben Gegenstand betreffen) dort wiederholt wird.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.02.2011 - XI ZR 261/09
Macht ein Kreditinstitut, das auf einem bei ihm geführten Konto eine im Einzugsermächtigungsverfahren erteilte Lastschrift eingelöst hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger der Lastschrift geltend, da der Kontoinhaber eine Genehmigung der Lastschrift endgültig nicht erteilt habe, hat es die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Bereicherungsanspruchs und damit auch das Fehlen einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber zu beweisen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.02.2011 - XI ZR 168/08
1. Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Dritte.*)
2. Die Einrede des Schiedsvertrags ist nur dann rechtzeitig erhoben, wenn der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache auch den Schiedsvertrag, auf den er die Einrede stützt, konkret bezeichnet.*)
VolltextKG, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09
1. Die Ermächtigung des WEG-Verwalters, die zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen, erstreckt sich nicht auf außergewöhnliche, nicht dringende Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs.
2. Ein Architekt darf nicht auf die Vertretungsbefugnis des Verwalters vertrauen. Legt der Verwalter keine Vollmachts- oder Ermächtigungsurkunde vor, ist das Vertrauen des Architekten in die Vertretungsmacht des Verwalters nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht nicht geschützt.
3. Wird der von dem Verwalter abgeschlossene Architektenvertrag von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht genehmigt, ist der Architekt zur Rückzahlung bereits geleisteter Honorarzahlung verpflichtet, wenn die Gemeinschaft die Leistung des Architekten nicht verwertet hat und nicht verwerten kann.
VolltextBGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn der ausländische Broker von dem Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, positive Kenntnis hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08
Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2009 - VI ZR 247/08
Zu den Voraussetzungen der grob fahrlässigen Unkenntnis eines Patienten von den einen Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers begründenden Umständen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZR 85/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 28.04.2009 - XI ZR 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 22.01.2009 - V ZB 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.01.2009 - XI ZR 487/07
1. Zur Nichtigkeit einer Vollmacht im Zeichnungsschein betreffend einen mittelbaren Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und dessen Finanzierung wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG.*)
2. Zur Verjährung des Neuberechnungsanspruchs nach § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.10.2008 - XI ZR 256/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 21.10.2008 - XI ZR 466/07
Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 253/07
1. Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.*)
2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.*)
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