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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 106/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1653; IMRRS 2006, 1022
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verschuldenszurechnung: kreditfinanzierte Fondsbeteiligung

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05

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30 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2006, 60 BGH - Finanzierung einer Immobienanlage: Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?
IMR 2006, 27 BGH - Kreditfinanzierte Fondsbeteiligung: Für welche Angaben des Vermittlers haftet die Bank?

27 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0672
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 15.12.2020 - XI ZB 24/16

1. Für den Haftungsausschluss des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG aF hat der Anspruchsgegner darzulegen und zu beweisen, dass sich die dem unrichtig prospektierten Sachverhalt innewohnenden Risiken nach dem Erwerb entweder nicht realisiert haben oder dass sich die Risiken zwar realisiert haben, dies jedoch ohne Einfluss auf eine nach dem Erwerb eingetretene Börsenpreisminderung geblieben ist. (Rn. 55)*)

2. Zum Nachweis des Haftungsausschlusses des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG aF ist der Vollbeweis zu erbringen (§ 286 ZPO). Das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO findet keine Anwendung. (Rn. 74)*)

3. Zur Widerlegung der Kausalitätsvermutung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG aF hat der Anspruchsgegner den Nachweis zu führen, dass im jeweiligen Einzelfall der individuelle Erwerbsentschluss nicht durch den fehlerhaften Prospekt beeinflusst wurde. (Rn. 87)*)

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IBRRS 2014, 2050
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss über Genehmigungsfähigkeit vollständig und richtig beraten!

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - VII ZR 55/13

1. Der mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragte Architekt hat den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu beraten. Verletzt der Architekt diese Pflicht und erklärt sich der Besteller aus diesem Grund damit einverstanden, dass der Architekt ein anderes Gebäude als das ursprünglich gewollte plant, ist der Architekt dem Besteller zum Schadensersatz gemäß § 634 Nr. 4, §§ 636, 280, 281 BGB verpflichtet. Der Schaden besteht in diesem Fall darin, dass der Besteller Aufwendungen für ein Gebäude tätigt, das er ohne die mangelhafte Planungsleistung des Architekten nicht hätte errichten lassen.*)

2. Ein Mangel der Werkleistung liegt vor, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dabei ist die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern nicht ein anderer Standard vereinbart worden ist, als Mindeststandard geschuldet (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 134/12, IBR 2013, 269).*)

3. Die Kausalität zwischen einem Überwachungsfehler des Architekten, der zu einem Mangel des Bauwerks geführt hat, und dem Schaden, der dem Besteller in Gestalt der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen entsteht, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Sind die vom Besteller ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels objektiv erforderlich, kommt es nicht darauf an, ob der Besteller den Mangel vor Ausführung der Mängelbeseitigung erkannt hat.*)




IBRRS 2011, 1757; IMRRS 2011, 1258
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - KfZ-Leasing: Refinanzierungsvereinbarungen mit Dritten

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 99/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1761; IMRRS 2011, 1262
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - KfZ-Leasing: Refinanzierungsvereinbarungen mit Dritten

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - VIII ZR 94/10

1. Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche "Kostenneutralität" des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines "Werbevertrags" anrät (im Anschluss an BGH, Urteile vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365; vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421).*)

2. Zur Frage des Vorliegens eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, wenn der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag einen "Werbevertrag" mit einem Dritten abschließt, der eine Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden vorsieht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 327/08, NJW 2009, 3295).*)

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IBRRS 2011, 1308; IMRRS 2011, 0926
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Info zu Kredit mit veränderlichen Bedingungen, "EuroPlan"-Darlehen

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10

Ein Kredit mit veränderlichen Bedingungen, bei dessen Abschluss der Gesamtbetrag aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits sowie zur Zahlung der Zinsen und Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen auf der Grundlage der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Bedingungen anzugeben ist, liegt auch dann vor, wenn bei einer unechten Abschnittsfinanzierung ein endfälliger Festkredit mit einer Investmentfondsbeteiligung derart verbunden ist, dass die Tilgung des Kredits für die Laufzeit des Darlehens ausgesetzt wird und dafür außer einer Einmalzahlung monatliche Teilzahlungen auf die Fondsbeteiligung geleistet werden, die nach dem Anlagekonzept (hier: EuroPlan) später zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden sollen.*)

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IBRRS 2011, 1313; IMRRS 2011, 0931
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Darlehensnehmer schuldet nur ges. Zinsen, § 6 Abs. 2 VerbrKrG aF

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 136/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4666; IMRRS 2010, 3423
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Vorsätzliche Falschangaben oder Fahrlässigkeit bei Anlageberatung

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09

Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).*)

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IBRRS 2009, 2689; IMRRS 2009, 1463
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienfonds - Wirksamkeit eines Darlehensvertrag - Wissensvorsprung der Bank

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2009 - 9 U 12/06

1. Zur Frage, ob der Anleger Darlehensnehmer eines Darlehens geworden ist, das die Fondsgesellschaft aufgenommen hat, der er beigetreten ist.*)

2. Zur Auslegung einer in einem Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht.*)

3. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Vorliegen eines Wissensvorsprungs (hier: Überschuldung der Mietgarantin; Innenprovisionen; Nichterreichbarkeit der Mieteinnahmen).*)

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IBRRS 2008, 2354; IMRRS 2008, 1391
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Beitritt zu Wohnungsbaugenossenschaft

OLG Jena, Urteil vom 06.05.2008 - 5 U 444/06

Auch der Beitritt zu einer Wohnungsbaugenossenschaft kann ein verbundenes Geschäft i.S.d. §§ 358, 359 BGB darstellen.*)

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IBRRS 2008, 2402; IMRRS 2008, 1418
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Anlegers als Gesellschafter von Immobilienfond?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 9 U 93/06

1. Zur Haftung des Anlegers als Gesellschafter eines Immobilienfonds (GbR), dem er zu Steuersparzwecken beigetreten ist.*)

2. Zur Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein gegebenen Vollmacht, die einen Dritten zur Abgabe der Beitrittserklärung für den Anleger bevollmächtigt.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 27

1 Nachricht gefunden
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des BGH in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beigelegt
(27.04.2006) Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über verschiedene Klagen zu entscheiden, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen von Verbrauchern an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war die Errichtung und Vermietung von Gebäuden. Die Anleger waren jeweils von Vermittlern geworben worden, sich zu Steuersparzwecken an den Fonds zu beteiligen. Der Beitritt sollte über Bankkredite finanziert werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04