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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZB 43/04


Beste Treffer:
IBRRS 2006, 0772; IMRRS 2006, 0467
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.01.2006 - XI ZB 43/04

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IBRRS 2006, 0280; IMRRS 2006, 0160
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers

BGH, Beschluss vom 22.11.2005 - XI ZB 43/04

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1125 BGH - Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1899; IMRRS 2023, 0874; IVRRS 2023, 0319
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Elektronische Dokumente sind zwingend im PDF-Format einzureichen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2023 - 17 U 42/22

Elektronische Dokumente sind zwingend im PDF-Format einzureichen. Bei § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV handelt es sich nicht um eine in das Belieben des Einreichers gestellte technische Vorgabe und die Nichtbeachtung des PDF-Formats begründet mehr als einen rein formalen Verstoß gegen technische Vorschriften. Der Einreicher hat kein Wahlrecht, in welcher Form er ein elektronisches Dokument bei Gericht einreicht.

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IBRRS 2021, 1336; IMRRS 2021, 1119
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufungsschrift vertauscht: Keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 23.03.2021 - XI ZB 8/20

1. Das Anfertigen einer Rechtsmittelschrift gehört zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen.

2. Ist durch kanzleiinterne Situationen bei der Bearbeitung von Rechtsmittelschriften ein erhöhtes Fehlerrisiko für den Anwalt erkennbar, sind weitere den üblichen Sorgfaltsmaßstab übersteigende Maßnahmen zur Fehlerkontrolle notwendig.

3. Die anwaltliche Sorgfaltspflicht kann dabei neben der Anweisung zur Vernichtung eines alten Schriftsatzes auch umfassen, diesen zu streichen oder einzureißen, um die Verwendung der korrekten Ausfertigung sicherzustellen.

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IBRRS 2012, 4325
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Urheberrecht - Unbezifferter Anspruch nach Anspruch nach § 32a UrhG

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 145/11

1. Dem Urheber kann ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht allein aufgrund fehlender Marktbeobachtung angelastet werden.*)

2. Hat der Urheber aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG, kann er diesen Anspruch aber noch nicht beziffern, weil er hierzu noch Angaben des Dritten benötigt, gegen den sich der Anspruch richtet, ist ihm regelmäßig die Erhebung einer Stufenklage zuzumuten, um die Verjährung zu hemmen.*)

3. Die Synchronisationsleistungen eines Synchronsprechers für die Person eines Hauptdarstellers eines Kinofilms sind üblicherweise nicht derart marginal, dass der Anwendungsbereich des § 32a UrhG generell ausgeschlossen ist.*)

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IBRRS 2008, 0997; IMRRS 2008, 0710
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - III ZB 74/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1910
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.10.2007 - XI ZB 34/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 0992; IMRRS 2008, 0705
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - XI ZB 13/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0053; IMRRS 2007, 0038
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eingescannte Unterschrift auf Fax

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 40/05

Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.*)

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IBRRS 2007, 2602; IMRRS 2007, 0918
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auslegung der Berufungsschrift bei falscher Bezeichnung

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 14/06

Zur Auslegung der Berufungsschrift bei falscher Bezeichnung des Berufungsklägers.*)

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IBRRS 2006, 2016; IMRRS 2006, 1277
ProzessualesProzessuales
Versäumung d. Rechtsmittelfrist bei Druckerdefekt

BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04

Zur Frage, wie sich ein pflichtbewusster Rechtsanwalt verhalten muss, wenn die Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausgedruckt werden kann, in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden war.*)

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IBRRS 2006, 2111; IMRRS 2006, 1344
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eindeutigkeit der Erklärung einer Berufungsrücknahme

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZB 38/05

Zur eindeutigen Erklärung der Berufungsrücknahme.*)

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