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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 63/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0179
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

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20 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1992, 178 BGH - Preis- und Nebenleistungsklauseln in AGB eines Handwerkers

1 Aufsatz gefunden
Umlageklauseln in Bauverträgen - eine Kurzübersicht
(Timm Schoof)
Dokument öffnen IBR 2019, 1000

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0754
Mit Beitrag
AGBAGB
KfW-Programm „Baukindergeld - Zuschuss (424)“: AGB, aber keine Inhaltskontrolle!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2022 - 17 U 119/20

1. Die im Produktmerkblatt "Bauen, Wohnen, Energie", "Baukindergeld - Zuschuss (424)" festgehaltenen Förderbedingungen sind ungeachtet einer verwaltungsintern bestehenden ermessenslenkenden Wirkung den Vertragsinhalt gestaltende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn auf die Förderbedingungen in den AGB und dem Merkblatt auf deren Wirkung hingewiesen wird.*)

2. Infolge ihres einseitig leistungsbestimmenden Charakters unterliegen sie keiner Inhaltskontrolle.*)

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IBRRS 2014, 3223; IMRRS 2014, 1700
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatrechtlich geregelt werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 305/13

Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung.*)

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IBRRS 2014, 2912
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Aufgesetzte" Komplettheitsklauseln sind auch als AGB wirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 - 23 U 162/13

1. Auch wenn die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, kann der Leistungsumfang durch eine sog. Schlüsselfertigkeits-, Komplettheits- oder Vollständigkeitsklausel auf die Ausführung notwendiger, aber im Bauvertrag nicht ausdrücklich aufgeführter Leistungen erweitert werden.

2. Eine solche Klausel ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Denn sie regelt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und unterliegt deshalb nicht der Inhaltskontrolle.

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IBRRS 2014, 2880; IMRRS 2014, 1730
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Erhebung von Bearbeitungsgebühren unzulässig

BGH, Urteil vom 13.05.2014 - XI ZR 405/12

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%"unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2014, 3370
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - X ZR 24/13

a) Die Luftbeförderung gehört bei einer Flugreise zu der vom Reiseveranstalter zu erbringenden Hauptleistung. Der Reisevertrag muss die Frage regeln, wann sie erbracht werden soll.*)

b) Der Zeitpunkt der Abreise kann im Reisevertrag nicht nur als nach Tag und Uhrzeit bezeichneter Zeitpunkt vereinbart, sondern auch zum Gegenstand eines Leistungsbestimmungsrechts des Reiseveranstalters gemacht werden, das es diesem erlaubt, die genaue Leistungszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens festzulegen. Ein solches Bestimmungsrecht kann auch durch die Vereinbarung einer als voraussichtlich bezeichneten Abreisezeit eingeräumt werden.*)

c) Liegt dem Reisevertrag eine vom Reiseveranstalter genannte voraussichtliche Abreisezeit (hier: Abflugzeit) zugrunde, ist diese jedenfalls annähernd einzuhalten.*)

d) Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters*)

"Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen."*)

und*)

"Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich."*)

benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam.*)

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IBRRS 2012, 4758
Mit Beitrag
AGBAGB
"Bring or pay-Verpflichtung" in Formularvertrag unwirksam!

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 222/12

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring or pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)




IBRRS 2011, 2593; IMRRS 2011, 1884
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Darlehensrecht - Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto in AGB

BGH, Urteil vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2011, 0550; IMRRS 2011, 0406
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Fahrzeugverkauf durch Provisionshändler ist Geschäftsbesorgung

BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 78/10

1. Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen.*)

2. Zur Frage der Unwirksamkeit der in einen solchen Vertrag aufgenommenen Klausel über eine "Werbemittel- und Platzmietpauschale" nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB.*)

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IBRRS 2011, 0519; IMRRS 2011, 0380
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Klausel über Abschlussgebühren in AGB

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel

"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

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IBRRS 2007, 5007
AGBAGB
Gebrauchtwagengarantievertrag: Ausschluss der Leistungspflicht zulässig?

BGH, Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013).*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Umlagen ( Rn. 778-781)


1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. § 307 Abs. 3 BGB ( Rn. 29-36)