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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZB 10/01


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0084; VPRRS 2001, 0004
VergabeVergabe
Vergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01


31 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2001, 556 BGH - "In-House-Geschäft" ausschreibungspflichtig?
IBR 2001, 510 BGH - Muss der Beschluss einer Vergabekammer zwingend auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden?

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 0663; VPRRS 2007, 0101
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grenzen der In-House-Vergabe an 100%-ige kommunale Eigengesellschaft

VK Sachsen, Beschluss vom 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II

Ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft (sog. In-House-Geschäft) liegt nur dann vor, wenn die 100%-ige Eigengesellschaft, über die der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle wie eine eigene Dienststelle ausübt, im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber ihre Tätigkeiten erbringt und die Tätigkeiten am Markt (sog. Drittleistungsanteil) marginal bleiben. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine ausreichende dauerhafte Begrenzung des Drittleistungsanteils vorsieht.

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IBRRS 2006, 4488; VPRRS 2006, 0503
VergabeVergabe
Vergabe-, nicht öffentlicher Dienstleistungs- und Lieferauftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.06.2006 - VgK-12/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1403; VPRRS 2004, 0229
VergabeVergabe
Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt ein In-house-Geschäft?

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.05.2004 - 320.VK - 3194 - 14/04

Die Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt stellt ein In-house-Geschäft dar und unterfällt nicht dem Vergaberecht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer rechtlich identisch sind, d.h. derselben juristischen Person angehören.

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IBRRS 2004, 2022; VPRRS 2004, 0284
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt ein In-house-Geschäft?

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.05.2004 - 320.VK-3194-14/04

Die Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt stellt ein In-house-Geschäft dar und unterfällt nicht dem Vergaberecht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer rechtlich identisch sind, d.h. derselben juristischen Person angehören.*)

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IBRRS 2013, 5018; VPRRS 2013, 1693
VergabeVergabe
Ausschreibung "Sortierung und Verwertung von Altpapier"

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2001 - 32-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 1489; VPRRS 2003, 0449
VergabeVergabe
Ausschreibung zum Zweck der Beschaffung von EDV-Hardware

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2001 - Verg 18/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2945; IMRRS 2006, 2057
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 29.08.2001 - 2Z BR 102/01

Die aus Vergeßlichkeit unterbliebene Protokollierung eines Antrags stellt keinen richterlichen Ablehnungsgrund dar*)

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IBRRS 2001, 0084; VPRRS 2001, 0004
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01

1. Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht erforderlich, daß diese auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden, der an der Entscheidung mitgewirkt hat.

2. Betraut ein öffentlicher Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen, kommt es nicht zu einem öffentlichen Auftrag i.S. von § 99 Abs. 1 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, er über diesen eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet.




IBRRS 2003, 0487; VPRRS 2003, 0119
VergabeVergabe
Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit Vergabekammerbeschluss

OLG Jena, Beschluss vom 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

Die Unterschrift des ehrenamtlichen Beisitzes ist nicht Voraussetzung eines wirksamen Vergabekammerbeschlusses. Wegen der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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4 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

III. Sonderfall: Ablehnungsfiktion (Abs. 2) (GWB § 171 Rn. 16-18)