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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X R 130/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 1192; IMRRS 2000, 0404
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 130/97


19 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2000, 577 BFH - "3-Objekte-Grenze": Werden geerbte Objekte mitgerechnet?
IBR 2000, 517 BFH - "Drei-Objekte-Grenze": Wie zählt ein Mehrfamilienhaus?

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2004, 1395; IMRRS 2004, 0728
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel: Doppelhaushälften = ein Objekt

BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 56/99

Zwei Doppelhaushälften auf ungeteiltem Grundstück bilden ein Objekt im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel.*)

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IBRRS 2003, 0693; IMRRS 2003, 0238
SteuerrechtSteuerrecht
Beginn der 5-Jahre-Frist für gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 05.12.2002 - IV R 57/01

Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung mit Abschluss der Sanierungsarbeiten.*)

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IBRRS 2003, 2560; IMRRS 2003, 1081
SteuerrechtSteuerrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht - Einbringung eines Grundstücks in eine KG

BFH, Urteil vom 19.09.2002 - X R 51/98

Die Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft durch ihren Alleingesellschafter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme von grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten kann eine Grundstücksveräußerung im Sinne der Rechtsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel sein.*)

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IBRRS 2003, 0702; IMRRS 2003, 0245
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?

BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 5/00

1. Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)

2. Eine unbedingte Veräußerungsabsicht ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Planung entsprechend jeweils unmittelbar nach Ankauf bebaut und sodann veräußert.*)

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IBRRS 2002, 1960; IMRRS 2002, 0689
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 19/01

1. Nach dem Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - gilt die Drei-Objekt-Grenze nicht nur in Fällen der Anschaffung bebauter Grundstücke und deren Veräußerung (sog. Durchhandeln), sondern in der Regel auch dann, wenn das Grundstück vom Steuerpflichtigen bebaut und anschließend veräußert wird (sog. Bebauungsfall).

2. Die Drei-Objekt-Grenze für die Qualifikation der Einkünfte einer Personengesellschaft ist auch in Fällen der Branchennähe der Gesellschafter zu beachten.

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IBRRS 2002, 0381; IMRRS 2002, 0114
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Beschluss vom 10.12.2001 - GrS 1/98

Die Errichtung von Wohnobjekten auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung stellt nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem "Bild des produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers" eine gewerbliche Tätigkeit dar.*)

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IBRRS 2000, 1192; IMRRS 2000, 0404
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 130/97

1. Objekt im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel kann auch ein Mehrfamilienhaus sein (Anschluss an BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 118/97, BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28; gegen Tz. 9 des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 1990 IV B 2 -S 2240- 61/90, BStBl I 1990, 884, und BMF-Schreiben vom 21. Januar 2000 IV C 2 -S 2240- 2/00, BStBl I 2000, 133).*)

2. War das verkaufte Grundstück im Wege der Erbfolge auf den Veräußerer übergegangen, ist hinsichtlich der Frage des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung und Veräußerung die Besitzdauer des Erblassers grundsätzlich nicht wie eine eigene Besitzzeit des Veräußerers zu werten (gegen Tz. 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 1990, 884).*)




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