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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 8/14


Beste Treffer:
IBRRS 2014, 3146; VPRRS 2014, 0672
VergabeVergabe
Welche Voraussetzungen hat eine vergaberechtsfreie Kooperation?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 - Verg 8/14



VPRRS 2014, 0348
Sonstiges NachprüfungsverfahrenSonstiges Nachprüfungsverfahren
Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist Handlung in einem Vergabeverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 8/14

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6 Beiträge gefunden
IBR 2015, 215 OLG Celle - Wann beginnt ein Vergabeverfahren?
IBR 2015, 153 OLG Frankfurt - Entscheidung über Gewährung von Akteneinsicht ist anfechtbar!
VPR 2015, 93 OLG Celle - Wann beginnt ein Vergabeverfahren?
IBR 2015, 86 OLG Koblenz - Interkommunale Zusammenarbeit bis Vergaberechtsreform unzulässig?
VPR 2015, 56 OLG Frankfurt - Entscheidung über Gewährung von Akteneinsicht ist anfechtbar!
VPR 2015, 9 OLG Koblenz - Interkommunale Zusammenarbeit bis Vergaberechtsreform unzulässig?

54 Volltexturteile gefunden
VPRRS 2020, 0356
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vergabe einer Stromnetzkonzession: Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2020 - 27 U 3/20

1. Städte und Gemeinden handeln bei Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts. Auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt sind sie ohne Wettbewerber.

2. Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert.

3. Ob ein Auswahlverfahren Bewerber um eine Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielrichtung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist.

4. Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass die Auswahlentscheidung die an sie zu stellenden verfahrensbezogenen und materiellen Anforderungen nicht erfüllt.

5. Die Gemeinde hat einem am Verfahren beteiligten Unternehmen zur Vorbereitung einer Rüge auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren. Hieraus ergibt sich ein weitgehend voraussetzungsloses Akteneinsichtsrecht zum Zwecke der Überprüfung der gemeindlichen Auswahlentscheidung auf entscheidungserhebliche Rechtsverletzungen.

6. Ein am Verfahren beteiligtes Unternehmern wird unbillig behindert, wenn die Gemeinde nur unzureichend Akteneinsicht gewährt.

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IBRRS 2023, 0468; VPRRS 2023, 0035
VergabeVergabe
Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.10.2020 - Verg 7/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 0829; VPRRS 2023, 0066
VergabeVergabe
AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.10.2020 - Verg 8/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 2991; VPRRS 2020, 0305
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsicht berührt Geschäftsgeheimnisse: Sofortige Beschwerde statthaft!

OLG Celle, Beschluss vom 05.10.2020 - 13 Verg 5/20

Gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die Vergabekammer ist die selbstständige sofortige Beschwerde des Auftraggebers statthaft, wenn er geltend macht, dass die Einsicht seine eigenen Geheimschutzbereiche berührt.*)




IBRRS 2020, 3622; VPRRS 2020, 0355
VergabeVergabe
Akteneinsicht vor Geheimschutz!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2020 - VgK-34/2020

1. Um den Zugang zum Nachprüfungsverfahren zu eröffnen, bedarf es der Darlegung zumindest einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

2. An die Substantiierung einer Rüge dürfen allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, weil ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens haben wird. Ein Bieter darf seinen Nachprüfungsantrag daher auf konkretisierte Vermutungen stützen.

3. Den Verfahrensbeteiligten ist regelmäßig vollständig Akteneinsicht zu gewähren. Die Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen bedarf daher einer konkreten Darlegung, um ausnahmsweise dem Interesse auf Geheimschutz den Vorrang vor dem Interesse auf Akteneinsicht zu geben.

4. Die Versagung der Akteneinsicht kann nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache angegriffen werden.

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VPRRS 2020, 0300
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Kooperationsvertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern ein öffentlicher Auftrag?

VK Berlin, Beschluss vom 09.03.2020 - VK B 1-43/19

Ein Kooperationsvertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer staatlichen Hochschule ist ein (ausschreibungspflichtiger) öffentlicher Auftrag, wenn es sich bei den zu erbringenden Leistungen um reine Hilfsdienstleistungen handelt und die zu erfüllende öffentliche Aufgabe lediglich einem der Beteiligten obliegt.

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IBRRS 2020, 2150; VPRRS 2020, 0234
VergabeVergabe
Zurückweisungsrecht kann auch erst im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2020 - VK 18/19

Ein Vergabeverfahren ist mit Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht beendet. Das Zurückweisungsrecht nach § 55 Abs. 1 SektVO kann mit Außenwirkung deshalb auch erstmals im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden.

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VPRRS 2020, 0114
VerkehrVerkehr
„Doppelbelegung“ von Rollstuhl- und Fahrradabstellplätzen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2019 - 1 VK 50/19

1. Die Vorgabe "In einem Fahrzeug sind mindestens zwei Rollstuhlstellplätze vorhanden." ist nicht erfüllt, wenn die zwei geforderten Rollstuhlplätze lediglich baulich vorhanden sind.

2. Ein Rollstuhlstellplatz ist nur dann im Sinne des Lastenhefts und im Einklang mit der entsprechenden EU-Verordnung vorhanden, wenn gewährleistet ist, dass der Rollstuhlplatz - sofern er benötigt wird - auch tatsächlich verfügbar ist.

3. Ist lediglich die Mindestanzahl an Rollstuhlplätzen konstruktiv vorgesehen, muss bei einer geplanten "Doppelbelegung" von Rollstuhl- und Fahrradabstellplätzen den Rollstuhlstellplätzen ein Vorrang gegenüber Fahrrädern eingeräumt werden, um die Vorgaben zu erfüllen.

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IBRRS 2020, 0478; VPRRS 2020, 0056
VergabeVergabe
Änderungen vor Vertragsschluss sind keine Änderungen während der Vertragslaufzeit!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2019 - VgK-19/2019

1. Wesentliche Änderungen während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Dies umfasst jedoch keine Änderungen vor Vertragsabschluss.

2. Ein erteilter Zuschlag kann nichtig sein, wenn bestimmte Unternehmen gezielt durch massive Vergabeverstöße benachteiligt wurden oder der Auftraggeber kollusiv mit einem Zuschlagsbieter zusammenarbeitet.

3. Bei positiver Kenntnis eines Vergabeverstoßes führt eine nicht fristgerechte Rügen zur Präklusion. Erfährt ein Unternehmen jedoch durch ein Gerücht von einer angeblichen Bevorzugung der Konkurrenten, wird allein dadurch keine Rügepflicht ausgelöst.

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IBRRS 2019, 1805; VPRRS 2019, 0174
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zweckverband beauftragt Kreis mit Abfallbehandlung: Ausschreibungsfreies Instate-Geschäft?

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2019 - Verg 1/19

Ist Art. 12 Abs. 4 a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG dahingehend auszulegen, dass eine Zusammenarbeit schon dann vorliegt, wenn ein auf seinem Gebiet für die Abfallentsorgung zuständiger öffentlicher Auftraggeber eine ihm nach nationalem Recht allein obliegende Entsorgungsaufgabe, für deren Erledigung mehrere Arbeitsgänge notwendig sind, nicht vollständig selbst erledigt, sondern einen anderen, von ihm unabhängigen öffentlichen Auftraggeber, der auf seinem Gebiet ebenfalls für die Abfallentsorgung zuständig ist, damit beauftragt, einen der notwendigen Arbeitsgänge gegen Entgelt auszuführen?

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IBRRS 2019, 0892; VPRRS 2019, 0083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsrecht ist kein Vergaberecht!

OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

1. Ein Verstoß gegen die Bestimmung, auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB bereits in der Bekanntmachung hinzuweisen, kann durch einen späteren Hinweis in der Rügezurückweisung mit der Folge geheilt werden, dass die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet.*)

2. Zum Gebot, alle kalkulationsrelevanten Umstände eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, insbesondere bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen.*)

3. Zur Begrenzung des grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Handlungsspielraums des Auftraggebers, anhand der Bestimmung und Gewichtung von Zuschlagskriterien festzulegen, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll.*)

4. Vertragsklauseln sind im Nachprüfungsverfahren nicht grundsätzlich auf ihre zivilrechtliche Wirksamkeit zu prüfen.*)




IBRRS 2018, 2252; VPRRS 2018, 0226
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine "Musterfeststellungsklage" im Vergaberecht!

VK Berlin, Beschluss vom 19.03.2018 - VK B 2-26/17

1. Hat sich ein Nachprüfungsverfahren erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag fest, dass eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Die Feststellung einer etwaigen Rechtsverletzung setzt ein anerkennenswertes Feststellungsinteresse voraus.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Als Fallgruppen sind insbesondere die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs, Wiederholungsgefahr und ein Rehabilitationsinteresse anerkannt.

3. Eine Wiederholungsgefahr liegt jedoch nur vor, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Wiederholung konkret zu besorgen ist. Die abstrakte Wiederholungsgefahr in einem anderen, zukünftigen Verfahren kann ein Feststellungsinteresse nicht begründen. Eine "Musterfeststellungsklage" kennt das Vergaberecht nicht.

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IBRRS 2018, 1173; VPRRS 2018, 0095
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eintragungen im Formblatt 223 sind keine Preisangaben!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

1. Wie § 15 EU Abs. 2 VOB/A 2016 zur Aufklärung sieht § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2016 vor, dass dem Bieter zur Beibringung von vorbehaltenen Erklärungen und Nachweisen (Unterlagen) eine angemessene Frist gesetzt wird. Ebenso wie bei § 15 Abs. 2 VOB/A 2016 reicht für das Anfordern von vorbehaltenen Unterlagen gemäß § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A 2016 in der Regel eine Frist von sechs Tagen in Anlehnung an § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 nicht aus.*)

2. Welche Frist angemessen ist, muss die Vergabestelle stets anhand der Umstände im Einzelfall ermitteln.*)

3. Eintragungen im Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) sind keine Preisangaben im Sinne des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, sondern ausschließlich ein Instrument zur Preisprüfung nach § 16d EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A (vgl. OLG Koblenz, IBR 2015, 217 = VPR 2015, 106).*)

4. Inhaltlich unzureichende Angaben im Formblatt 223 sind unschädlich, wenn gar keine Überprüfung der Angebotspreise durchgeführt wurde und auch nicht durchgeführt werden musste.*)

5. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 wegen deutlicher Überschreitung des vom Auftraggeber prognostizierten Auftragswerts kommt nur dann in Frage, wenn die vorgenommene Kostenermittlung aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen (BGH, IBR 2013, 93).*)




IBRRS 2017, 4217; VPRRS 2017, 0380
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2017 - VK 2-29/17

1. Ein Vergabeverfahren hat begonnen, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Der öffentliche Auftraggeber muss sich zunächst intern verbindlich dazu entschlossen haben, einen (gegenwärtigen oder zukünftigen) Bedarf nicht durch Eigenleistung, sondern als Nachfrager am Markt zu decken. Darüber hinaus muss er zweckbestimmt äußerlich wahrnehmbar Anstalten getroffen haben, den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses auszuwählen.

2. Die Voraussetzungen einer vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit liegen nur vor, wenn ein kooperatives Konzept vorliegt und die Kooperation auf die Wahrnehmung einer allen Kooperationspartnern gleichermaßen obliegenden Aufgabe gerichtet ist (= Zielidentität).

3. Fehlt es an einer der im Kooperationsvertrag verbundenen öffentlichen Auftraggebern gleichermaßen obliegenden öffentlichen Aufgabe, weil das Gesetz (hier: KrWG-RP) vorsieht, dass die Abfallentsorgung allein dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegt, fehlt es an der Zielidentität.

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IBRRS 2019, 0554; VPRRS 2019, 0045
VergabeVergabe
Wann ist ein Produkt "gleichwertig"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.11.2017 - VgK-30/2017

1. Leitproduktvorgaben sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" ("o. glw.") zu versehen. Der Bieter gibt also ein ordnungsgemäßes Angebot ab, wenn er sich in diesem Rahmen hält, ohne dass dabei schon von Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten gesprochen werden kann.

2. Gleichwertig sind Erzeugnisse oder Verfahren, wenn sie die Qualität der verlangten Erzeugnisse oder Verfahren nach allgemeiner Anerkennung der betreffenden technischen Fachkreise hinsichtlich ihrer Tauglichkeit und Mängelfreiheit, ausgerichtet nach dem zum Ausdruck gekommenen Auftraggeberwillen, uneingeschränkt erreichen.

3. Ob Gleichwertigkeit vorliegt, hat der betreffende Bieter gegebenenfalls darzulegen und auch nachzuweisen. Als geeignetes Mittel für einen Gleichwertigkeitsnachweis kann eine technische Beschreibung des Herstellers oder ein Prüfbericht einer Konformitätsbewertungsstelle gelten.

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IBRRS 2019, 0533; VPRRS 2019, 0043
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.09.2017 - VgK-25/2017

1. Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erteilter, wirksamer Zuschlag kann von der Vergabekammer nicht aufgehoben werden.

2. Ob ein Zuschlag wirksam erteilt war, hängt davon ab, ob das Vorabinformationsschreiben den inhaltlichen Anforderungen des § 134 GWB genügte, um die Wartefrist bis zum Zuschlag in Gang zu setzen.

3. Die Informationspflicht dient dazu, den unterlegenen Bieter in die Lage zu versetzen, zu verstehen, warum sein Angebot - im Verhältnis zum Angebot des erfolgreichen Bieters - nicht bezuschlagt wurde.

4. Diese Informationspflicht ist erfüllt, wenn die Begründung sich nicht formelhaft darauf beschränkt, dass das finale Angebot des unterlegenen Bieters nicht berücksichtigt werden konnte, sondern ausdrücklich auf die entscheidenden Wertungskriterien Bezug nimmt, wie z. B. durch die Formulierung "Ihr Angebot konnte wirtschaftlich hinsichtlich des Angebotspreises und der Bieterpräsentation nicht überzeugen".

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IBRRS 2017, 2845; VPRRS 2017, 0250
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.05.2017 - VgK-08/2017

1. Ein Angebot, dass in zwei wichtigen Unterkriterien (hier: zum Zuschlagskriterium "Konzept für die Auftragserfüllung") mit null Punkten bewertet wird, muss nicht ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber für Unterkriterien keine Mindestbewertung festgelegt hat.

2. Ein Angebot ist nicht als unangemessen niedrig auszuschließen, wenn der Auftraggeber in einem Aufklärungsgespräch ermittelt, dass der Bieter alle geforderten Leistungen eigenverantwortlich erbringen und auch bei höherem Aufwand keine Nachträge stellen wird.

3. Wird dies in einem unterzeichneten und als rechtsverbindlich anerkannten Protokoll in der Vergabeakte festgehalten, ist der Auftraggeber seinen Dokumentationspflichten ausreichend nachgekommen.




IBRRS 2017, 0805; VPRRS 2017, 0080
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können Preisprüfung verlangen!

BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16

1. Erscheint ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich niedrig, können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt.*)

2. Wird für bereits vorliegende oder von der Vergabestelle zur Aufklärung des Preises nachgeforderte Informationen Schutz als Geschäftsgeheimnis begehrt, entscheidet die Vergabekammer zunächst in einem Zwischenverfahren über deren Offenlegung. Für die Entscheidung, ob das Geheimhaltungs- oder das Offenlegungsinteresse überwiegt, ist eine Abwägung der beiderseitigen geschützten Interessen vorzunehmen.*)

3. Die Vergabekammer darf bei der Sachentscheidung Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)




IBRRS 2017, 1670; VPRRS 2017, 0153
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kiesverwertung ist öffentlicher Auftrag!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

Soll Kies zu Verwertungszwecken gegen Entgelt an einen Wirtschaftsteilnehmer überlassen werden, handelt es sich um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftrag.

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IBRRS 2016, 3061; VPRRS 2016, 0451
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was sind „In-House-schädliche“ Fremdgeschäfte?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 23/16

1. Ein Verfassungsorgan (hier: der Deutsche Bundestag) ist kein öffentlicher Auftraggeber. Auftraggeber - und damit Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren - ist bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch ein Verfassungsorgan des Bundes die Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers ist nicht als vergabepflichtig anzusehen, wenn der Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle (Kontroll- oder Beherrschungskriterium) und der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet (Wesentlichkeitskriterium). Eine Beteiligung an der Geschäftsführung ist nicht erforderlich.

3. Das Wesentlichkeitskriterium ist nach dem bis zum 18.04.2016 geltenden "alten" Vergaberecht erfüllt, wenn das zu beauftragende Unternehmen 90% seiner Tätigkeit für die Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen verrichtet, die ihre Anteile innehaben.

4. Art. 12 der Richtlinie 2014/24/EU, der es ausreichen lässt, wenn mehr als 80% der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person der Ausführung der Aufgaben dienen, mit denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber oder von anderen vom diesem kontrollierten juristischen Personen betraut wurden, entfaltet keine Vorwirkung dergestalt, dass das bis zum 18.04.2016 anwendbare Recht mit Blick auf die neue Regelung richtlinienkonform auszulegen wäre.

5. "In-House-schädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur solche Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für private Dritte erbracht werden.




IBRRS 2017, 1819; VPRRS 2017, 0167
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückversetzung = Teilaufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

1. Eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens richtet sich nach den Regelungen über eine (teilweise) Aufhebung des Vergabeverfahrens. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden.*)

2. Sowohl für eine wesentliche Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 als auch für andere schwerwiegende Gründe nach § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 können aber nur Gründe angeführt werden, die nicht der Vergabestelle zurechenbar sind und nicht in die Risikosphäre des Auftraggebers fallen. Ein vom Auftraggeber fehlerhaft erstelltes Leistungsverzeichnis liegt eindeutig in dessen Risikobereich.*)

3. Eine wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung, für die der Auftraggeber keine sachlichen Gründe, die tatsächlich gegeben sind, vorbringen kann, verletzt einen dadurch an der Teilnahme am Vergabeverfahren gehinderten Bieter in seinen Rechten.*)




IBRRS 2016, 2365; VPRRS 2016, 0335
VergabeVergabe
Zwischenentscheidung kann für sofort vollziehbar erklärt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2016 - VgK-39/2016

Die Vergabekammer kann bei Zwischenentscheidungen die sofortige Vollziehbarkeit anordnen.*)

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IBRRS 2016, 2218; VPRRS 2016, 0304
VergabeVergabe
In welchen Fällen sind Bietergemeinschaften wettbewerbsunschädlich?

OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

1. Bietergemeinschaften sind in folgenden Fällen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016 - Verg 3/16, IBRRS 2016, 2216 = VPRRS 2016, 0302), als wettbewerbsunschädlich anzusehen,

a) sofern die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot nicht leistungsfähig ist, oder

b) sie für sich genommen zwar leistungsfähig sind, Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell jedoch nicht einsetzbar sind, oder

c) die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein Erfolg versprechendes Angebot ermöglicht.*)

2. Eine "unternehmerische Pflicht" zu einer Kapazitätsausweitung, die den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft überflüssig machen würde, besteht nicht. Die Entscheidung, eine Bietergemeinschaft zu bilden, um auf den Einsatz von Nachunternehmern verzichten zu können, kann eine sachlich begründete kaufmännische Entscheidung darstellen.*)

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IBRRS 2016, 2189; VPRRS 2016, 0297
VergabeVergabe
Welche Tätigkeiten sind „inhouse-unschädliche“ Eigengeschäfte?

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2016 - VK 1-18/16

1. Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt zunächst voraus, dass der öffentliche Auftraggeber über die betreffende juristische Person, die den Auftrag erhalten soll, eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen.

2. Zweites Inhouse-Kriterium ist, dass die kontrollierte Person wesentlich für den öffentlichen Auftraggeber tätig sein muss. Dabei sind alle Tätigkeiten des Auftragnehmers als "inhouse-unschädliches" Eigengeschäft anzusehen, die für dem Auftraggeber zuzurechnende Stellen erbracht werden.

3. "Inhouse-schädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur jene Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für Dritte (Private) erbracht werden.

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IBRRS 2016, 1848; VPRRS 2016, 0263
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang?

OLG München, Beschluss vom 28.04.2016 - Verg 3/16

1. Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachenden Weise beeinträchtigt werden können.

2. Derjenige, der an einen Aktenbestandteil ein Geheimhaltungsinteresse in Anspruch nimmt oder nehmen kann, hat dies nachvollziehbar zu begründen. Unter Berücksichtigung dieser Begründung sind dann die widerstreitenden Belange der Beteiligten gegeneinander abzuwägen mit der Folge, dass ein Fall gegeben sein kann, in denen der Geheimnisschutz zurückzutreten hat und eine Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen anzuordnen ist.

3. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann auch durch Schwärzungen von Teilen der Vergabeakte Rechnung getragen werden.




VPRRS 2016, 0149
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Auch eine „Urenkel-Gesellschaft“ kann eine „rechtlich getrennte Einheit“ sein!

OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15

1. Eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an eine „rechtlich getrennte Einheit“ kann sowohl als Dienstleistungskonzession oder als Dienstleistungsauftrag i. e. S. ausgestaltet sein.*)

2. „Rechtlich getrennte Einheit“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 a) VO (EG) 1370/2007 kann auch eine „Urenkel-Gesellschaft“ sein.*)

3. Die (im Gesellschaftsvertrag eingeräumte) Möglichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde steht einer Direktvergabe nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 b) VO (EG) 1370/2007 entgegen, solange sie nicht tatsächlich ausgeübt wird.*)

4. An der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 3 PBefG bestehen keine Zweifel.*)




IBRRS 2016, 2414; VPRRS 2016, 0323
VergabeVergabe
Keine Rüge "ins Blaue hinein"!

VK Hessen, Beschluss vom 22.03.2016 - 69d-VK-6/2016

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller schlüssig darlegt, dass und welche vergaberechtliche Vorschrift verletzt worden sein soll und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte. Aufgrund dessen kann ein Bieter nicht mit pauschalen und unsubstanziierten Behauptungen Nachprüfungsanträge in der Erwartung stellen, die Amtsermittlung werde schon zum Nachweis eines Vergaberechtsverstoßes führen.

2. Gebühren und Auslagen der Vergabekammer können bei Rücknahme oder anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.

3. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast erfolgt in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO. Dabei wird die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens summarisch geprüft, wobei der voraussichtliche Verfahrensausgang sowie der Umstand, wer das Nachprüfungsverfahren veranlasst hat, zugrunde zu legen sind.

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IBRRS 2016, 1566; VPRRS 2016, 0229
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter hat Auftraggeber beraten: Wissensvorsprung ist auszugleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2016 - VgK-01/2016

1. Der bloße "Anschein" einer Doppelmandatschaft eines Bieters oder Bewerbers führt nicht bereits zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen.

2. Ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen, kann die Vermutung der Voreingenommenheit nur durch den Nachweis widerlegt werden, dass sich die Tätigkeit für den Bieter oder Bewerber nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgewirkt hat.

3. Berät oder unterstützt ein Bieter oder Bewerber den Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens, hat der Auftraggeber (hier: durch Überlassung einer geschwärzten Fassung eines bereits ausgehandelten Pachtvertrags) sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.




VPRRS 2016, 0145
ÖPNVÖPNV
Was bedeutet "stufenfrei"?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.01.2016 - Z3-3-3194-1-59-11/15

1. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichung von der Leistungsbeschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat.*)

2. Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen fachkundigen Bieters auszulegen.*)

3. Verwendet der öffentliche Auftraggeber einen in technischen Regelwerken definierten Begriff - wie hier "Niveaugleicher Einstieg" gemäß Ziff. 2.3 der TSI PRM 2014 - in der Leistungsbeschreibung nicht, sondern einen anderen nicht definierten Begriff - hier "stufenfrei", kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die technische Spezifikation "Niveaugleicher Einstieg" doch von allen Bietern zu erbringen ist.*)

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IBRRS 2016, 1107; VPRRS 2016, 0174
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VergabeVergabe
Wesentliche Vertragsänderung ist Neuvergabe!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 VK LSA 8/15

Im Sinne der Rechtsprechung ist eine Änderung eines Vertrags als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweist, als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - Rs. C-454/06, IBRRS 2008, 1720 = VPRRS 2008, 0166). Eine Änderung ist hiernach u. a. als wesentlich anzusehen, wenn Bedingungen eingeführt werden, die möglicherweise die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Unternehmen oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre.*)




IBRRS 2016, 0149; VPRRS 2016, 0021
VergabeVergabe
Versagung der Akteneinsicht ist nicht isoliert anfechtbar!

OLG Jena, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

Die Versagung der Akteneinsicht kann nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache angegriffen werden. Eine solche Entscheidung ist also nicht isoliert anfechtbar. Vielmehr ist sie als reine Zwischenentscheidung zunächst hinzunehmen.

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IBRRS 2016, 0135; VPRRS 2016, 0023
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VergabeVergabe
Akteneinsichtsrecht geht Geheimnisschutz vor!

OLG Jena, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

1. Ein Bieter kann sich im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen Nachteile wieder ausgeglichen werden können.

2. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB gewährt grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Der Versagungstatbestand des § 111 Abs. 2 GWB ist als Ausnahmefall zu verstehen. Deshalb ist dem Interesse auf Akteneinsicht in der Regel der Vorrang vor dem Interesse auf Geheimnisschutz einzuräumen.




IBRRS 2016, 0094; VPRRS 2016, 0013
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VergabeVergabe
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015

Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

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IBRRS 2016, 0132; VPRRS 2016, 0020
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VergabeVergabe
Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens, die eine Vergabestelle zunächst aus einer rechtlich zu missbilligenden Motivation (kein Zuschlag an den präferierten Bieter möglich) vorgenommen hat, hat dennoch Bestand, wenn für diese Aufhebung sachliche Gründe wie die Behebung schwerwiegender Vergabeverstöße durch den Auftraggeber sprechen.*)

2. Derartige sachliche Gründe kann der Auftraggeber auch noch im Nachprüfungsverfahren nachschieben.*)

3. Die Wahl einer unzulässigen Verfahrensart (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) kann auch dann einen sachlichen Grund für eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens darstellen, wenn sie vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr angegriffen werden kann.*)

4. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 aus anderen schwerwiegenden Gründen scheidet aus, wenn die Vergabestelle das Verfahren aufhebt, um von ihr zu vertretende Mängel des Vergabeverfahrens, wie die Wahl einer unzulässigen Verfahrensart und eine völlig intransparente Verfahrensführung, zu beheben.*)

5. Öffentliche Auftraggeber können sich nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben oder auch gar nicht mehr ausschreiben würden.*)

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VPRRS 2016, 0113
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DienstleistungenDienstleistungen
"Identische" Tätigkeiten dürfen besser als "vergleichbare" gewertet werden!

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2015 - VK 1-84/15

1. Der öffentliche Auftraggeber darf ausschließlich die Zuschlagskriterien berücksichtigen, die er den Bietern vorab in den Vergabeunterlagen mitgeteilt hat.

2. Die Bewertung der Angebote im Zuschlagskriterium "Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals" danach, ob ein Bieter bereits identische Tätigkeiten oder "nur" vergleichbare/ähnliche Tätigkeiten (belegt durch Referenzen) erbracht hat, ist vergaberechtskonform.

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IBRRS 2015, 2360; VPRRS 2015, 0250
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VergabeVergabe
Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

1. Öffentliche Auftraggeber können nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben würden. Die Gründe, die eine Aufhebung nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 rechtfertigen sollen, dürfen nicht der Vergabestelle zurechenbar sein.*)

2. Bieter müssen die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von engen Ausnahmen abgesehen, nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 17 Abs. 1, § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012; § 17 Abs. 1, § 20 EG Abs. 1 VOL/A 2009) aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb rechtmäßig ist. Vielmehr bleibt es der Vergabestelle aus sachlichen Gründen, insbesondere bei einem geänderten Beschaffungsbedarf, grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, IBR 2014, 292 = VPR 2014, 111).*)

3. Bei einer - über geringfügige Fehlerkorrekturen am Leistungsverzeichnis hinausgehenden - Änderung des Beschaffungsgegenstands kann der Auftraggeber nicht gezwungen sein, den Zuschlag auf ein Leistungssoll zu erteilen, das er so nicht mehr realisieren will und bei dem bereits feststeht, dass er erhebliche Änderungen am Bauentwurf gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B anordnen wird. In diesem Fall muss der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben können, er ist insoweit nicht auf das Verfahren zur Vereinbarung eines neuen Preises gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B verwiesen.*)

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IBRRS 2015, 2258; VPRRS 2015, 0239
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VergabeVergabe
Auftragswert überschritten: Wann ist die (sanktionslose) Aufhebung möglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15

1. Die Wirtschaftlichkeit gemäß § 20 EG Abs. 1 c VOL/A 2009 eines Angebots bemisst sich danach, ob ein Angebot im Preis unangemessen von der Leistung abweicht. Ähnlich wie bei § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 ist die Angemessenheit des Angebotspreises anhand einer gesicherten Tatsachengrundlage durch eine Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses zu ermitteln. Der Gesamtpreis des Angebots ist in Relation zum Wert der angebotenen Leistung zu setzen.*)

2. Die Frage, wann ein vertretbar geschätzter Auftragswert so deutlich überschritten ist, dass eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gerechtfertigt ist, kann nicht durch allgemeinverbindliche Werte nach Höhe oder Prozentsätzen beantwortet werden; vielmehr ist eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende Interessenabwägung vorzunehmen (Anschluss BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10, IBR 2013, 93).*)

3. Verursacht eine Vergabestelle durch Verstöße gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung in § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009 Alleinstellungsmerkmale eines Bieters, muss sie letztlich auch eine durch diese Wettbewerbseinschränkung verursachte höhere Preisgestaltung dieses Bieters hinnehmen.*)

4. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gem. § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 aus anderen schwerwiegenden Gründen scheidet aus, wenn die Vergabestelle das Verfahren aufhebt, um von ihr zu vertretende Mängel der Vergabeunterlagen wie Verstöße gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung in § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009 oder Unklarheiten, die die Abgabe vergleichbarer Angebote verhindern, zu beheben.*)




IBRRS 2015, 2406; VPRRS 2015, 0254
VergabeVergabe
Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

1. Öffentliche Auftraggeber können nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben oder auch gar nicht mehr ausschreiben würden.*)

2. Die Gründe, die eine Aufhebung nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 rechtfertigen sollen, dürfen nicht der Vergabestelle zurechenbar sein. Eine geänderte Planung seiner Konzernobergesellschaft nach Einleitung eines Vergabeverfahrens, muss sich ein Auftraggeber nach § 98 Nr. 5 GWB zurechnen lassen, sie fällt in seine Risikosphäre.*)

3. Im Falle einer rechtswidrigen Aufhebung eines Vergabeverfahrens entfällt das Feststellungsinteresse für einen Antrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht zwingend dadurch, dass der Antragsgegner vorträgt, das Angebot des Antragstellers sei vor der Aufhebung zwingend auszuschließen gewesen, da der Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) über §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1 und 241 Abs. 2 BGB auch in einem solchen Fall bestehen kann (OLG Naumburg, IBR 2015, 214 = VPR 2015, 55).*)

4. Die Vergabekammer prüft grundsätzlich nicht die Erfolgsaussichten von beabsichtigten Schadensersatzansprüchen. Dies ist Sache der ordentlichen Gerichtsbarkeit.*)

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IBRRS 2015, 2211; VPRRS 2015, 0235
VergabeVergabe
Machen Beratungs- und Vortragstätigkeiten voreingenommen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.03.2015 - VgK-02/2015

1. Der bloße "Anschein" einer Doppelmandatschaft allein führt nicht zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen.

2. Beratungs- und Vortragstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Vergabeverfahren stehen, begründen keine Doppelmandatierung.

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VPRRS 2015, 0013
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss ein Rettungstransportwagen energieeffizient sein?

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.01.2015 - VgK-44/2014

Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht verpflichtet, in den Vergabeunterlagen Anforderungen an die Energieeffizienz der angebotenen Rettungsmittel aufzunehmen.

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