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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 36/16


Beste Treffer:
IBRRS 2017, 4252; VPRRS 2017, 0386
VergabeVergabe
Nicht jedes Parteivorbringen muss auch beschieden werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2017 - Verg 36/16

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IBRRS 2017, 2505; VPRRS 2017, 0223
VergabeVergabe
Anhörungsrüge möglicherweise begründet: Zuschlagserteilung wird untersagt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2017 - Verg 36/16



IBRRS 2017, 2127; VPRRS 2017, 0194
VergabeVergabe
Risikominimierung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16



VPRRS 2017, 0353
ÖPNVÖPNV
ÖPNV wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2017 - Verg 36/16

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IBRRS 2016, 3243; VPRRS 2016, 0472
VergabeVergabe
Auftraggeber hat es nicht eilig: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde wird verlängert!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2016 - Verg 36/16

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6 Beiträge gefunden
VPR 2021, 50 VK Westfalen - Grundstücksbeschaffung ist Bietersache!
IBR 2017, 575 OLG Düsseldorf - Anhörungsrüge erfolgversprechend: Einstweiliges Zuschlagsverbot!
IBR 2017, 522 OLG Düsseldorf - Risikominimierung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!
VPR 2017, 203 OLG Düsseldorf - Anhörungsrüge erfolgversprechend: Einstweiliges Zuschlagsverbot!
VPR 2017, 199 OLG Düsseldorf - Risikominimierung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!
VPR 2017, 110 VK Bund - Sicherheitsrelevante Interimslösung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!

39 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3719; VPRRS 2021, 0300
VergabeVergabe
Unter welchen Voraussetzungen sind produktspezifische Vorgaben zulässig?

BayObLG, Beschluss vom 25.03.2021 - Verg 4/21

1. Zur Rechtfertigung einer produktspezifischen Ausschreibung muss der öffentliche Auftraggeber objektive und auftragsbezogene Gründe angeben und die Bestimmung willkürfrei getroffen haben, solche Gründe müssen tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sein und die Bestimmung darf andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminieren.

2. Jede Festlegung auf einen bestimmten Hersteller oder ein bestimmtes Produkt ist wettbewerbsfeindlich. Unter den vorgenannten Voraussetzungen muss ein Bieter dies hinnehmen, auch wenn er deshalb möglicherweise kein oder nur unter schlechteren Bedingungen ein Angebot abgeben kann.

3. Die Festlegung auf einen bestimmten Hersteller oder ein bestimmtes Produkt muss nicht zwingend sein, ebenso wenig kommt es darauf an, ob eine andere Vergabestelle anstelle des Antragsgegners eine andere produktspezifische Vorgabe wählen würde.

4. Die Entscheidung des Auftraggebers produktspezifisch auszuschreiben muss nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein. Eine vorherige Markterkundung ist aber nicht erforderlich.

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IBRRS 2020, 3456; VPRRS 2020, 0344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ergebnis des Planungswettbewerbs ist im Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 11 Verg 2/20

1. Der Bieter hat vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens die Rüge gegenüber der Vergabestelle ggf. auch per E-Mail oder Telefax und unter Setzung einer kurzen Prüfungsfrist auszusprechen. Dies gilt auch dann, wenn zwischen Kenntnis vom Vergabeverstoß und Zuschlagsdatum wegen eines "Brückentages" nur zwei Arbeitstage zur Verfügung stehen.*)

2. Wurde der Bieter wirksam ausgeschlossen, fehlt ihm auch unter dem rechtlichen Aspekt der sog. zweiten Chance die Antragsbefugnis für die Rügen, die - wären sie begründet - lediglich eine Neubewertung der Angebote oder Nachverhandlungen, nicht aber die teilweise Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens erforderlich machten.*)

3. Führt die Vergabestelle im Anschluss an einen Architektenwettbewerb ein Verhandlungsverfahren durch, ist das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 bei der Gewichtung und Binnengewichtung der Auswahlkriterien zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, IBR 2017, 392 = VPR 2017, 139).*)




IBRRS 2020, 1811; VPRRS 2020, 0202
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

VK Rheinland, Beschluss vom 29.04.2020 - VK 17/20

Die grundsätzliche Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers bezieht sich auf die Festlegung des Auftragsgegenstands, des Beschaffungsgegenstands und der Zuschlagskriterien. Dabei darf er auch über die Rechtsnatur des zu vergebenden Auftrags entscheiden.*)




IBRRS 2020, 1810; VPRRS 2020, 0201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausnahme zur Produktneutralität ist umfassend zu dokumentieren!

OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

1. Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung.*)

2. Zu der Möglichkeit, Dokumentationsmängel im Nachprüfungs- oder Beschwerdeverfahren zu heilen.*)




IBRRS 2021, 0470; VPRRS 2021, 0035
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020 - VK 1-1/20

1. Zentrale Beschaffungsstellen treten nach außen als ausschreibende Stelle auf und sind somit autonom für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen verantwortlich.

2. Sind verschiedene Teile eines öffentlichen Auftrags, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, objektiv nicht trennbar, wird der Auftrag nach den Vorschriften vergeben, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist.

3. Enthält der Auftrag Elemente einer Dienstleistungskonzession und eines Lieferauftrags, wird der Hauptgegenstand danach bestimmt, welcher geschätzte Wert der jeweiligen Dienst- oder Lieferleistungen höher ist.

4. Der öffentliche Auftraggeber kann festlegen, welchen Inhalt der Auftrag haben soll. Er kann aber nicht darüber entscheiden, ob ein solcher Auftrag nach den Regeln des Vergaberechts ausgeschrieben wird oder nicht.

5. Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Einkaufsdienstleister zur gemeinsamen Beschaffung von Verbrauchsgütern ist ein öffentlicher Auftrag.

6. Eine Rügeobliegenheit besteht nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Beschaffung ohne förmliches Vergabeverfahren durchführen will.

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IBRRS 2020, 2150; VPRRS 2020, 0234
VergabeVergabe
Zurückweisungsrecht kann auch erst im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2020 - VK 18/19

Ein Vergabeverfahren ist mit Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht beendet. Das Zurückweisungsrecht nach § 55 Abs. 1 SektVO kann mit Außenwirkung deshalb auch erstmals im Nachprüfungsverfahren ausgeübt werden.

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IBRRS 2019, 3666; VPRRS 2019, 0350
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung der Vergabebedingungen vor Zuschlagserteilung: Vertrag unwirksam?

OLG Celle, Beschluss vom 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

1. Der Gesetzeszweck von § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB spricht dagegen, § 132 Abs. 1 GWB analog auf Fälle anzuwenden, in denen der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von bekannt gemachten Bedingungen für das Vergabeverfahren abgewichen ist und dies Bietern nicht transparent mitgeteilt hatte.*)

2. Zur Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung in diesen Fällen nach § 138 BGB.*)




IBRRS 2019, 3312; VPRRS 2019, 0329
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 66/18

1. Ein Auftrag zur Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist nicht als Bau-, sondern als Liefer- bzw. Dienstauftrag zu qualifizieren.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung in einer Weise zu fassen, dass sie allen am Auftrag interessierten Unternehmen den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewährt.

3. In der Leistungsbeschreibung darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind nur zulässig, wenn sie durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind.

4. Eine Produktvorgabe aus technischen Gründen ist sachlich gerechtfertigt, wenn im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen) bewirkt wird (hier verneint).




IBRRS 2019, 3240; VPRRS 2019, 0320
VergabeVergabe
Das Bessere ist der Feind des Guten!

VK Bund, Beschluss vom 23.09.2019 - VK 2-66/19

1. Dass für Nebenangebote gesonderte Mindestanforderungen festgelegt werden, die erst die Vergleichbarkeit mit dem Hauptangebot gewährleisten, entspricht dem gesetzlichen Regelfall.

2. Gibt es derzeit (noch) kein Produkt, das die Mindestanforderungen erfüllt und ist dem Auftraggeber dieser Umstand bekannt, ist dem Grundsatz der wettbewerbsoffenen Beschaffung genüge getan, wenn er eine nachträgliche Zulassung noch während des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich in seiner Beschaffungstätigkeit mit dem gesetzlichen Minimum zu begnügen. Er kann auch erhöhte Anforderungen stellen, um den mit dem Beschaffungsvorgang verfolgten Zweck zu erreichen.

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IBRRS 2019, 3255; VPRRS 2019, 0321
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einem Streit kann man nicht immer ausweichen!

VK Bund, Beschluss vom 04.09.2019 - VK 2-54/19

1. Ein Bieter kann auf Referenzaufträge von übernommenen Unternehmen verweisen. Er trägt dann allerdings die Darlegungslast dafür, dass die technische und berufliche Leistungsfähigkeit etwa in Form des Personals weitgehend unverändert auf ihn übergegangen ist und auch im konkret vorliegenden Auftrag zum Tragen kommt.

2. Eine Referenz ist wertbar, wenn die für die Wertung maßgebliche Leistung ausgeführt wurde. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass diese vom Auftraggeber bereits abgenommen wurde.

3. Allein aus der Tatsache eines anhängigen Rechtsstreits kann weder generell auf mangelnde Zuverlässigkeit noch auf mangelnde technische und berufliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, eine materielle Bewertung der Referenzen vorzunehmen und hierzu eigene Ermittlungen bei den Referenzgebern durchzuführen. Bevor er aber im Rahmen der materiellen Überprüfung eine negative Wertungsentscheidung zu Lasten des Bieters trifft, muss er den zu bewertenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermitteln.

5. Die Rügeobliegenheit entfällt, wenn der öffentliche Auftraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unter keinen Umständen - auch nicht auf eine Rüge hin - gewillt ist, eine etwa vorliegende Vergaberechtsverletzung abzustellen.




IBRRS 2019, 3067; VPRRS 2019, 0303
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf „Honorar nach Zeitaufwand“ gewertet werden?

VK Rheinland, Beschluss vom 30.04.2019 - VK 10/19

1. Zur Auslegung eines Nachprüfungsantrags.*)

2. Verweist die Vergabestelle einen Bieter, der ihr gegenüber nur allgemein die Nichtberücksichtigung seines Angebots beanstandet, an die Vergabekammer, steht das Fehlen einer konkreten Rüge der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht entgegen.*)

3. Zur Zulässigkeit einer zuschlagsrelevanten Preisabfrage für angehängte Stundenlohnarbeiten.*)

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IBRRS 2019, 1033; VPRRS 2019, 0094
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann darf von einer Losvergabe abgesehen werden?

OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18

1. a) Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2018, 461 = VPR 2018, 181; OLG Düsseldorf, IBR 2012, 533).*)

b) Die Beschaffungsautonomie ist kein Freibrief für eine Gesamtvergabe, allerdings können sich aus dem korrekt ausgewählten Auftragsgegenstand Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.*)

c) Konkrete projektbezogene Besonderheiten wie z.B. ein hohes Risikopotential des Objekts können eine Gesamtvergabe rechtfertigen (hier: Sicherheitstechnik für eine JVA).*)

2. Zur Problematik einer "wesentlichen Änderung" der Vergabeunterlagen, die eine Verlängerung der Angebotsfrist erfordert.*)




VPRRS 2019, 0081
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Auftrag für Busverkehr ist öffentlich auszuschreiben!

EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - Rs. C-266/17

Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser , Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge annehmen, nicht anwendbar.*)

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VPRRS 2019, 0082
ÖPNVÖPNV
Auftrag für Busverkehr ist öffentlich auszuschreiben!

EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - Rs. C-267/17

Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser , Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge annehmen, nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2019, 0209; VPRRS 2019, 0019
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind Elektroinstallationsarbeiten Bau- oder Dienstleistungen?

VK Rheinland, Beschluss vom 12.11.2018 - VK K 42/18

1. Zur Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen bei Elektroinstallationsarbeiten.*)

2. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers wird durch die restriktiv anzuwendenden Voraussetzungen für eine produktspezifische Ausschreibung begrenzt. Die Vergabestelle muss sich bei ihrer Entscheidung mit den Produkten anderer Hersteller sowie alternativer technischer Lösungen, die den Wettbewerb weniger einschränken, auseinandersetzen. Ihre Abwägung hat sie in der Vergabeakte zu dokumentieren.*)

3. Werden technische Gründe zum Verzicht auf die losweise Vergabe herangezogen, müssen sich diese aus den Erfordernissen des Beschaffungsgegenstands ergeben. Eine produktspezifische Ausschreibung kann den Verzicht auf eine losweise Vergabe nicht rechtfertigen.*)




IBRRS 2018, 3950; VPRRS 2018, 0382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018 - VK 2-98/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann sich auf ein bestimmtes Produkt oder Verfahren festlegen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden und die Leistungsbestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

2. Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung müssen so gefasst sein, dass die Bieter in einer Gesamtschau erkennen können, was der Auftraggeber von ihnen erwartet.

3. Bei der Verwendung eines sog. Schulnotensystems muss nicht im Vornherein bekannt gemacht werden, welchen Erfüllungsgrad die Angebote auf der Grundlage des aufgestellten Kriterienkatalogs aufweisen müssen.




VPRRS 2018, 0344
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Keine einschlägigen Erfahrungen: Leistung kann funktional beschrieben werden!

VK Bund, Beschluss vom 19.10.2018 - VK 1-93/18

1. Der Auftraggeber kann die Leistung auch (teil-)funktional beschreiben und den Bietern keine konkreten Leistungs- oder Funktionsanforderungen vorgeben, sondern lediglich eine Aufgabe bzw. ein Ziel beschreiben und es weitestgehend den Bietern überlassen, auf welchem Wege sie diese Aufgabe lösen bzw. dieses Ziel erreichen wollen.

2. Eine (teil-)funktionale Beschreibung des Leistungsgegenstands ist zulässig, wenn der Auftraggeber die zu lösende Aufgabe so genau wie möglich fasst, dass sie ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt und hinreichend vergleichbare Angebote erwarten lässt, die ihm die Erteilung des Zuschlags ermöglichen.

3. Der Auftraggeber muss nicht alle geforderten Konzepte anhand qualitativer Leistungspunkte bewerten, um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.

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IBRRS 2018, 3471; VPRRS 2018, 0337
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht alle Anforderungen durch Praxistests überprüfen!

VK Bund, Beschluss vom 09.10.2018 - VK 1-87/18

1. Angebote mit einem eindeutigen Inhalt sind nicht aufklärungsfähig.

2. Ein Bieter kann keinen Wiedereintritt in die Musterprüfung verlangen, nur weil der Auftraggeber nicht alle im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen anhand praktischer Tests überprüft hat.

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IBRRS 2019, 0939; VPRRS 2019, 0088
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht auf Rügepflicht hinweisen!

OLG München, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 6/18

1. Ein die Rügepflicht auslösender Verstoß gegen eine Vergabevorschrift kommt nur in Betracht, wenn das Vergabeverfahren bereits begonnen hat. Eine europaweite Ausschreibungen beginnt bereits mit Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt.

2. Maßgeblich für die Rügepflicht ist allein, dass der potentielle Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat. Auf die Abgabe eines Angebots kommt es nicht an.

3. Der öffentliche Auftraggeber muss nicht darauf hinweisen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn der erkannte Vergaberechtsverstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.

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IBRRS 2018, 3281; VPRRS 2018, 0317
VergabeVergabe
Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht: Angebot ist auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2018 - VK 1-75/18

1. Der Auftraggeber ist an die in der Bekanntmachung und seinem Nachforderungsschreiben vorgegebenen Angebotsbedingungen grundsätzlich gebunden.

2. Erhält der Bieter Gelegenheit, geforderte Unterlagen nachzureichen und lässt er die ihm hierfür gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, ist sein Angebot auszuschließen.

3. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

4. Die Einhaltung der in der Bekanntmachung aufgestellten Eignungskriterien ist durch diese anderen Unternehmen nachzuweisen, soweit sich ein Bewerber auf deren Eignung beruft.

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VPRRS 2019, 0046
GesundheitGesundheit
"Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2018 - Verg 30/18

1. Die Regelung des § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist - soweit es die Ausschreibung vorgelagerter Zweckmäßigkeitserwägungen betrifft - keine vergaberechtliche Vorschrift und entfaltet daher im Vergabeverfahren keinen Bieterschutz (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 27.06.2018, VPR 2018, 242).

2. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals können leistungsbezogene Kriterien sein, die als Mindestanforderung an die Leistung im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder aber als qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können.

3. Die Anforderung des öffentlichen Auftraggebers, "Pflegeexperten Stoma, Kontinenz und Wunde" einzusetzen, ist ein leistungsbezogenes Kriterium.

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VPRRS 2018, 0264
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
§ 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 59/17

1. Das Vergabeverfahren, das zu einem Zuschlag führen soll und in dem bieterschützende Vorschriften nicht verletzt werden dürfen, beginnt erst, wenn nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen der interne Beschaffungsbeschluss getroffen ist und nach außen Maßnahmen zu seiner Umsetzung getroffen werden.

2. Die Regelung des § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist - soweit es um die der Ausschreibung vorgelagerten Zweckmäßigkeitserwägungen geht - keine vergaberechtliche Vorschrift (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 26/16, VPRRS 2017, 0069, und Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 17/14, VPRRS 2015, 0044). Sie entfaltet daher im Vergabeverfahren keinen Bieterschutz.

3. Die Vorschrift des § 127 Abs. 1 b SGB V steht einer Gewichtung des Preises mit 90% und qualitativer Kriterien mit nur 10% im Rahmen der Zuschlagskriterien nicht entgegen, wenn bei der Ausschreibung qualitative Aspekte in der Leistungsbeschreibung angemessen berücksichtigt sind.




IBRRS 2018, 2233; VPRRS 2018, 0223
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neues Vergaberecht: Welche Vorschriften gelten bei Zurückversetzung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 38/17

1. Ist die Beschreibung der zu beschaffenden Leistung objektiv möglich, sei es konstruktiv oder funktional, ist ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 3 b Alt. 1 VOL/A 2009 nicht gerechtfertigt.

2. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet.

3. § 3 EG Abs. 3 b VOL/A 2009 ist nicht im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU weit auszulegen.

4. Wird ein Vergabeverfahren zurückversetzt, gilt wegen § 186 Abs. 2 GWB bei unverändertem Beschaffungsbedarf das Recht, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt.

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IBRRS 2017, 4252; VPRRS 2017, 0386
VergabeVergabe
Nicht jedes Parteivorbringen muss auch beschieden werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2017 - Verg 36/16

1. Die Gerichte sind verpflichtet, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. Damit ist jedoch kein Anspruch darauf verbunden, dass jedes Vorbringen ausdrücklich beschieden wird. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt.

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IBRRS 2017, 2505; VPRRS 2017, 0223
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anhörungsrüge möglicherweise begründet: Zuschlagserteilung wird untersagt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2017 - Verg 36/16

1. Weist das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer zurück und ist einer Anhörungsrüge des Antragstellers bei der gebotenen summarischen - und vorbehaltlich einer detaillierten - Überprüfung eine Erfolgsaussicht nicht abzusprechen, ist die Vollziehung der mit der Gehörsrüge angegriffenen Entscheidung einstweilen auszusetzen.

2. Die Gewährung rechtlichen Gehörs für Antragsgegner und Beigeladenen vor einer Entscheidung über den Eilantrag des Antragstellers verbietet sich, wenn der Antragsteller durch rasches Erteilen des Zuschlags des von ihm mit der Gehörsrüge angestrebten Primärrechtsschutzes durch Fortführen des Nachprüfungsverfahrens und erneute Entscheidung über den Zuschlag verlustig gehen kann.




IBRRS 2017, 2127; VPRRS 2017, 0194
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Risikominimierung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16

1. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Gleichwohl unterliegt die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.

2. Soweit dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Güter begünstigt oder ausgeschlossen werden.

3. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für die Beschaffung eines bestimmten Produkts aus technischen Gründen ist sachlich gerechtfertigt, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird.

4. Ein Vergabeverfahren beginnt erst, wenn der Auftraggeber einen internen Beschaffungsentschluss gefasst hat und er nach außen (über interne Überlegungen und Vorbereitungen hinaus) bestimmte Maßnahmen ergreift, um den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses zu ermitteln oder bereits zu bestimmen.

5. Eine Rügeobliegenheit kann entfallen, wenn die Vergabestelle eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, dass sie also unter keinen Umständen - auch nicht auf eine Rüge hin - gewillt ist, eine etwa vorliegende Verletzung des Vergaberechts abzustellen.




VPRRS 2017, 0353
ÖPNVÖPNV
ÖPNV wird nicht als Konzession vergeben: Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2017 - Verg 36/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3243; VPRRS 2016, 0472
VergabeVergabe
Auftraggeber hat es nicht eilig: Aufschiebende Wirkung der Beschwerde wird verlängert!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2016 - Verg 36/16

Können die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde nicht ohne weitere Aufklärung in tatsächlicher Hinsicht verneint werden und überwiegend gewichtige Belange auf Seiten des Antragsgegners und der Allgemeinheit, die einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung erfordern, die Interessen des Antragstellers nicht, kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern.

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IBRRS 2017, 0534; VPRRS 2017, 0057
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf sich auf „MALE UAS Überbrückungslösung“ festlegen!

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2016 - VK 1-54/16

1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert.

2. Mit Blick auf den Sinn und Zweck des Vergaberechts, das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand für den Wettbewerb zu öffnen und die Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, sind dem Bestimmungsrecht jedoch vergaberechtliche Grenzen gesetzt.

3. Diese Grenzen ergeben sich im Anwendungsbereich der VSVgV vor allem aus § 15 Abs. 8 Satz 1 VSVgV, wonach in der Leistungsbeschreibung grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft oder Verfahren oder ähnliches verwiesen werden darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden; dies ist nur (ausnahmsweise) zulässig, soweit es durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

4. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

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