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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 17/06


Beste Treffer:
IBRRS 2006, 4145; VPRRS 2006, 0453
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 06.11.2006 - Verg 17/06

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IBRRS 2006, 2168; VPRRS 2006, 0328
VergabeVergabe
Bildung eines Zweckverbandes: In-House-Geschäft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - Verg 17/06

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2 Beiträge gefunden
IBR 2007, 215 OLG Naumburg - Rügepflicht bei de-facto-Vergaben?
IBR 2006, 695 OLG München - Nachunternehmerverpflichtung fehlt: Ausschluss!

35 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 2312; VPRRS 2010, 0200
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingeschränkte Rügepräklusion gemäß EuGH-Rechtsprechung

VK Saarland, Beschluss vom 08.03.2010 - 1 VK 03/2010

1. Nach der Rechtssprechung des EuGH vom 28.01.2010 zum Merkmal der "Unverzüglichkeit" (Rs. C-406/08 und C-456/08) ist ein Nachprüfungsantrag zukünftig in der Regel nicht schon deshalb als unzulässig einzustufen, weil der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß nicht "unverzüglich" im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gerügt wurde. Dies gilt bis zu einer eventuellen Klarstellung durch den Gesetzgeber oder einer einschlägigen anderslautenden höchstrichterlichen Rechtsprechung.*)

2. Die Präklusionstatbestände des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 4 GWB bleiben von dieser Rechtssprechung des EuGH unberührt.*)

3. Ein Vergabeverstoß hinsichtlich der sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Mängel ist immer dann erkennbar, wenn einem Bieter die Tatsachen, die einen möglichen Vergabeverstoß begründen, aus den ihm zugänglichen Unterlagen bewusst werden können. Dies löst eine Rügepflicht nach Maßgabe von § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Angebotsabgabefrist aus, zumindest jedoch eine Pflicht zur Thematisierung der Problematik gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer Bieteranfrage.*)

4. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren verlangt, dass dem öffentlichen Auftraggeber alle zur Kennzeichnung der angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen. Ob einem Umstand Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt, entscheidet einzig und allein der Auftraggeber. Alle Erklärungen, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die Entscheidung relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbaren Angebote vorliegen.*)

5. Die Wettbewerbsrelevanz ist irrelevant, da es hierauf weder ankommt, noch Sache des Bieters ist, zu entscheiden, was der Auftraggeber für wettbewerbsrelevant hält. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotes haben. Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verlangt, dass die Angebote in jeder Hinsicht vergleichbar sind.*)

6. Nur dann, wenn der Auftraggeber nach § 24 VOB/A mit dem Bieter verhandeln darf, fehlt regelmäßig ein zwingender Grund für den Ausschluss.*)




IBRRS 2009, 0132; VPRRS 2009, 0015
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Benennung der Nachunternehmer u. Vorlage einer Verpflichtungserklärung

OLG München, Beschluss vom 22.01.2009 - Verg 26/08

Es kann für die Bieter unzumutbar sein, bereits bei Angebotsabgabe die Benennung der von ihnen einzusetzenden Nachunternehmer vorzunehmen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verpflichtungserklärungen müssen aber bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen will.*)

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IBRRS 2008, 3091; VPRRS 2008, 0340
VergabeVergabe
Rekommunalisierung und Vergaberecht

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2008 - 3 VK 1/2008

1. Die Verlagerung oder Rückverlagerung von öffentlich-rechtlichen Kompetenzen von einer kommunalen oder staatlichen Stelle zu einer anderen, z.B. im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, unterfällt mangels Beschaffungscharakter und damit in Ermangelung einer funktional und gewerbsmäßigen Teilnahme am Markt nicht dem Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von § 99 Abs. 1 und 4 GWB, wenn die (Rück-)Verlagerung auf einer gesetzlichen Ermächtigung, wie z.B. dem EVSG, beruht. Es handelt sich dann um einen dem Vergaberecht entzogenen Akt der Verwaltungsorganisation.*)

2. Die Rückgängigmachung, d.h. die Rückverlagerung von übertragenen Aufgaben auf die kraft Selbstverwaltungshoheit originär zuständige Kommune muss rechtlich entsprechend der zugrunde liegenden (Hin-)Verlagerung eingeordnet und behandelt werden. Auch hierbei geht es nicht um eine Beschaffungsmaßnahme, sondern um die Wiederherstellung der ursprünglichen verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeit/Kompetenzverteilung.*)

3. Aus den Entscheidungsgrundsätzen im Urteil vom 13.01.2005 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Art. 1 a der Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG ist der Schluss zu ziehen, dass es zwischen staatlichen und kommunalen Stellen durchaus Formen einer Zusammenarbeit geben kann, die dem Vergaberechtsregime nicht unterliegen. Das bedeutet für die Praxis, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine interkommunale Kooperationsvereinbarung einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag zum Inhalt hat und damit dem Vergaberecht unterliegt oder ob dies nicht der Fall ist.*)

4. Organisationshoheit umfasst Kooperationsautonomie. Die vom Gesetzgeber im EVSG zugelassene Bildung von Zweckverbänden stellt eine Ausformung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der Organisationshoheit der Gemeinden dar. Von dem gleichen Selbstverwaltungsrecht und der gleichen Organisationshoheit ist es auch gedeckt, wenn die Gemeinden wieder aus diesem Zweckverband ausscheiden oder einzelne Aufgaben (zurück-)übertragen erhalten, dieser Rückübertragungsakt auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht und private Dritte an dieser Übertragung nicht beteiligt sind.*)

5. Vergaberecht kann immer erst zur Anwendung kommen, wenn der öffentliche Auftraggeber sich entschlossen hat, Leistungen von einem am Markt tätigen privaten Unternehmen zu beschaffen: Vergaberecht ist Privatisierungsfolgerecht.*)

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IBRRS 2008, 3092; VPRRS 2008, 0341
VergabeVergabe
Dringlichkeit aufgrund finanzieller Erwägungen

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2008 - 3 VK 2/2008

1. Die Verlagerung oder Rückverlagerung von öffentlichrechtlichen Kompetenzen von einer kommunalen oder staatlichen Stelle zu einer anderen, z.B. im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung, unterfällt mangels Beschaffungscharakter und damit in Ermangelung einer funktional und gewerbsmäßigen Teilnahme am Markt nicht dem Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von § 99 Abs. 1 und 4 GWB, wenn die (Rück-)Verlagerung auf einer gesetzlichen Ermächtigung, wie z.B. dem EVSG, beruht. Es handelt sich dann um einen dem Vergaberecht entzogenen Akt der Verwaltungsorganisation.

Die Rückgängigmachung, d.h. die Rückverlagerung von übertragenen Aufgaben auf die kraft Selbstverwaltungshoheit originär zuständige Kommune muss rechtlich entsprechend der zugrunde liegenden (Hin-)Verlagerung eingeordnet und behandelt werden. Auch hierbei geht es nicht um eine Beschaffungsmaßnahme, sondern um die Wiederherstellung der ursprünglichen verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeit/ Kompetenzverteilung.

Aus den Entscheidungsgrundsätzen im Urteil vom 13.01.2005 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Art. 1 a der Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG ist der Schluss zu ziehen, dass es zwischen staatlichen und kommunalen Stellen durchaus Formen einer Zusammenarbeit geben kann, die dem Vergaberechtsregime nicht unterliegen. Das bedeutet für die Praxis, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine interkommunale Kooperationsvereinbarung einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag zum Inhalt hat und damit dem Vergaberecht unterliegt oder ob dies nicht der Fall ist.

Organisationshoheit umfasst Kooperationsautonomie. Die vom Gesetzgeber im EVSG zugelassene Bildung von Zweckverbänden stellt eine Ausformung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der Organisationshoheit der Gemeinden dar. Von dem gleichen Selbstverwaltungsrecht und der gleichen Organisationshoheit ist es auch gedeckt, wenn die Gemeinden wieder aus diesem Zweckverband ausscheiden oder einzelne Aufgaben (zurück-)übertragen erhalten, dieser Rückübertragungsakt auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht und private Dritte an dieser Übertragung nicht beteiligt sind.

Vergaberecht kann immer erst zur Anwendung kommen, wenn der öffentliche Auftraggeber sich entschlossen hat, Leistungen von einem am Markt tätigen privaten Unternehmen zu beschaffen: Vergaberecht ist Privatisierungsfolgerecht.*)

2. Vorwiegend finanzielle Erwägungen stellen keine dringlichen zwingenden Gründe im Sinne von § 3 a Nr. 2 d) VOL/A dar; vor allem dann nicht, wenn sie vom Auftraggeber hätten vorausgesehen werden können und deshalb dem Verhalten des Auftraggebers im Sinne von Satz 2 des § 3 a Nr. 2 d) VOL/A zuzuschreiben sind. Als zwingende und dringende Gründe kommen nur akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt in Betracht; finanzielle Gründe bzw. wirtschaftliche Erwägungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Ebenso sind an die Unvorhersehbarkeit hohe Anforderungen zu stellen. Wenn vom Auftraggeber infolge persönlicher Fehleinschätzung nicht rechtzeitig die erforderlichen vergaberechtlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden, so geht das zu seinen Lasten, nicht jedoch zu Lasten eines fairen und transparenten Wettbewerbs.*)

3. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen eine „de-facto- Vergabe“ richtet, kann nur dann in der Sache erfolgreich sein, wenn § 13 VGV und die in Satz 6 enthaltene Nichtigkeitsfolge auch auf die „de-facto-Vergabe“ entsprechende Anwendung finden. Nur so kann dem in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommenden Grundgedanken des effektiven Rechtsschutzes auch in materieller Hinsicht Erfolg beschieden sein.*)

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IBRRS 2008, 2780; VPRRS 2008, 0282
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Autowäsche: Hilfs- oder Nachunternehmerleistung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008 - 1 Verg 4/08

1. Ist eine Leistungsposition eines Bauauftrages objektiv auf eine finanzielle Leistung gerichtet (hier: Übernahme der Kosten von Autowäschen), so besteht für den Auftraggeber kein Anlass, an der Angabe eines Bieters, diese Leistung als Eigenleistung zu erbringen, zu zweifeln. Auch wenn ein Positionstext im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht mehrdeutig ist und nach einer von mehreren Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommt, dass der Einsatz von anderen Unternehmen unumgänglich ist, ist das Angebot eines Bieters vollständig, der die Leistung – „zufällig zutreffend“ – als Eigenleistung anbietet und daher keine Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen vorlegt.*)

2. Die Durchführung von Autowäschen ist keine Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über Straßenbauleistungen. Es kann offen bleiben, ob die Verdingungsunterlagen dahin auszulegen sind, dass Verfügbarkeitsnachweise nicht nur für Nachunternehmer, sondern auch für jegliche Hilfsleistungen anderer Unternehmen vorzulegen sind.*)

3. Erklärt ein Bieter, dass er alle Leistungen eines Titels von einem Nachunternehmer erbringen lassen werde, und bezieht sich die Verpflichtungserklärung des bezeichneten Nachunternehmers aber nur auf einige einzelne, ausdrücklich mit ihren Ordnungsziffern aufgeführte Leistungspositionen dieses Titels, so ist diese Abweichung als ein unvollständiger Verfügbarkeitsnachweis zu bewerten.*)

4. Fordert die Vergabestelle mit Angebotsabgabe Angaben zum beabsichtigten Bauablauf und im Falle der Auftragserteilung die Anfertigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Bauzeitenplans, so ist der Bieter verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist seine Vorstellungen zur beabsichtigten Reihenfolge bei der Ausführung der Bauarbeiten darzustellen. Die Form der Darstellung steht ihm – mangels anderweitigen Verlangens der Vergabestelle – frei.*)

5. Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote.*)




IBRRS 2008, 2635; VPRRS 2008, 0263
VergabeVergabe
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags ist u.a. ein Feststellungsinteresse, beispielsweise die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters oder eine drohende Wiederholungsgefahr.*)

2. Der Anspruch des Bieters auf ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet grundsätzlich nicht, dass er dem Auftraggeber das aus seiner Sicht optimale Verfahren diktieren darf; der Anspruch geht nur dahin, dass die Grenzen des Ausgestaltungsermessens nicht überschritten werden dürfen.*)

3. Die VSt muss darauf achten, dass durch die bei der Vergabeentscheidung handelnden Personen auf ihrer Seite kein Interessenskonflikt mit einer Bieterin entsteht. Dies würde zwingend zum Ausschluss dieser Personen an der Entscheidungsfindung führen, nicht aber zum Ausschluss der Bieterin (§ 16 VgV).*)

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IBRRS 2008, 2290; VPRRS 2008, 0207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Identität des Beschaffungsgegenstandes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08

1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)

2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)

3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)

4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)

5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)

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IBRRS 2008, 0714; VPRRS 2008, 0073
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunale Grundstückskaufverträge nicht ausschreibungspflichtig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2008 - 1 VK 1/08

1. Die im Rahmen eines förmlichen Verfahrens vorgeschriebene Rügeobliegenheit findet nicht außerhalb eines solchen Anwendung.

2. Es liegt nahe, in Übereinstimmung mit dem BayObLG, IBR 2001, 37 und dem VGH Kassel, IBR 2006, 1403 daran festzuhalten, dass es sich bei städtebaulichen Verträgen und darin enthaltenen Bauverpflichtungen nicht um vergaberelevante "Beschaffungsmaßnahmen" handelt.

3. Besteht ein Vertragswerk aus einem Kaufvertrag, einer Baukonzession und einer Dienstleistungskonzession und liegt der Schwerpunkt der Vertragsgestaltung im Bereich der nicht ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession, so ist das Vergaberecht nicht anwendbar.




IBRRS 2008, 0411; VPRRS 2008, 0037
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwingender Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.01.2008 - 21.VK-3194-52/07

1. Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 5 VOB/A nicht sämtliche, zulässig und klar geforderte Erklärungen enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend auszuschließen. Unter "Erklärungen" sind nicht nur solche Angaben zu verstehen, die die ausgeschriebenen Leistungspositionen selbst betreffen. Vielmehr gehören zu den "Erklärungen" auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis, die Vorlage von Mustern und Aussagen, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will.*)

2. Fehlt es an einer Zuordnung, welche Nachunternehmer welche konkreten Leistungen erbringen, ist das Angebot auszuschließen (Angaben im Formblatt EFB U EG 317 nicht deckungsgleich mit den Nachunternehmerleistungen, welche in der Aufgliederung wichtiger Einheitspreise EFB - Preis 2 angegeben sind).*)

3. Hat die ASt in den beiden Preisblättern EFB-Preis 1a und EFB - Preis 2 unterschiedliche Lohnsätze angesetzt und lassen die Unterlagen deshalb offen, mit welchem konkreten Lohnkostensatz die ASt kalkuliert hat, so ist das Angebot hinsichtlich der angesetzten Lohnkosten unklar und konnte deswegen bei der Wertung unberücksichtigt gelassen werden. Die in den Preisblättern dargestellten Löhne sind wettbewerbserheblich, da sie bei Nachträgen maßgeblich für die zu vereinbarenden Kostensätze sind. Deshalb ist der VSt ein gewichtiges Interesse zuzuerkennen, die genauen Kostenansätze aufzuklären, zumal wenn wegen einer beträchtlichen Verschiebung des angedachten Baubeginns mit Nachforderungen zu rechnen ist.*)

4. Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)

5. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann denkbar, wenn alle Bieter zwingend ausgeschlossen werden müssten und deshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss. In einem solchen Fall liegt der mögliche Schaden des Bieters darin, dass ihm die Möglichkeit genommen wird, sich im Falle der Neuausschreibung wiederum am Wettbewerb beteiligen zu können.*)

6. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch der Zuschlag erfolgen. Ein Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Bindefrist zwischenzeitlich - ohne eine lückenlose Verlängerung - verstrichen ist. Die Bindefrist kann nachträglich durch Erklärung der Bieter verlängert werden. Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot des Auftraggebers zu werten ist (§§ 148, 150 Abs. 1 BGB). Derartiges ist in § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen.*)




IBRRS 2007, 4979; VPRRS 2007, 0424
VergabeVergabe
Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!

VK Münster, Beschluss vom 31.10.2007 - VK 22/07

1. Rechtsverbindliche Erklärungen des Bieters in Begleitschreiben zum Angebot sind Bestandteil des Angebots.*)

2. Die im Begleitschreiben geäußerten rechtsverbindlichen Erklärungen müssen mit dem Inhalt des Angebots übereinstimmen, ansonsten sind die Angaben des Bieters widersprüchlich. Auf widersprüchliche Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden.*)

3. Zur Frage der Anwendung des § 107 GO NRW n.F. im Rahmen einer konkreten Ausschreibung.*)

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IBRRS 2007, 4980; VPRRS 2007, 0425
VergabeVergabe
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 31.10.2007 - VK 23/07

1. Werden mehrere Zuschlagskriterien angegeben, sind diese zu gewichten. Die Gewichtung von Zuschlagskriterien ist grundsätzlich wertungsrelevant. Alle wertungsrelevanten Umstände sind regelmäßig geeignet, den Inhalt von Angeboten zu beeinflussen.*)

2. Auch dann, wenn weder der Antragsteller noch die Vergabestelle, Interesse an der Aufarbeitung dieses Vergaberechtsverstoßes haben, ist dieser von Amts wegen gemäß § 110 Abs. 1 GWB zu berücksichtigen.*)

3. Zur Frage der Anwendung des § 107 GO NRW n.F. im Rahmen einer konkreten Ausschreibung.*)

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IBRRS 2007, 4807; VPRRS 2007, 0397
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.10.2007 - VK-SH 20/07

1. Eine fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärung führt zum Ausschluss des Angebots gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Die Erklärung eines Nachunternehmers über die Einhaltung der Tarif- und öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen beinhaltet nicht zugleich eine Verpflichtung, für das konkrete Projekt tatsächlich zur Verfügung zu stehen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).

2. Der zwischenzeitliche Ablauf der von der Vergabestelle festgelegten Bindefrist führt nicht notwendigerweise zum Ausschluss des Angebots.*)

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IBRRS 2007, 4470; VPRRS 2007, 0360
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorlage von Verpflichtungserklärungen für (Nach-)Unternehmer

VK Köln, Beschluss vom 02.10.2007 - VK VOB 21/2007

1. Nach § 8a Nr. 10 VOB/A sind Verpflichtungserklärungen unaufgefordert bereits mit dem Angebot vorzulegen.

2. Die EG-Bekanntmachung muss keinen Hinweis auf die Vorlage von Verpflichtungserklärungen enthalten.

3. Geforderte Angaben sind abzugeben, auch wenn hierfür kein Formular überlassen wird.

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IBRRS 2007, 4268; VPRRS 2007, 0338
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwandlung

VK Münster, Beschluss vom 28.08.2007 - VK 14/07

1. Die Beigeladene war nicht verpflichtet, für ihre Nachunternehmer mit dem Angebot Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen, nur weil diese einen wesentlichen Teil der Leistung erbringen sollten.*)

2. Kein Ausschluss eines Angebotes im Falle einer formwechselnden Umwandlung gemäß § 202 Abs. 1 UmwG, weil sich dadurch die Identität des Bieters nicht ändert.*)

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IBRRS 2007, 4270; VPRRS 2007, 0339
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwand

VK Münster, Beschluss vom 28.08.2007 - VK 15/07

1. Die Beigeladene war nicht verpflichtet, für ihre Nachunternehmer mit dem Angebot Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen, nur weil diese einen wesentlichen Teil der Leistung erbringen sollten.*)

2. Kein Ausschluss eines Angebotes im Falle einer formwechselnden Umwandlung gemäß § 202 Abs. 1 UmwG, weil sich dadurch die Identität des Bieters nicht ändert.*)

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IBRRS 2013, 1615; VPRRS 2013, 0442
VergabeVergabe
Fehlende Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2007 - Z3-3-3194-1-17-04/07

1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)

2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

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IBRRS 2007, 2201; VPRRS 2007, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.03.2007 - 21.VK-3194-05/07

1. Fehlt die vom öffentlichen Auftraggeber verlangte Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer, ist das Angebot des Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen von der Wertung auszuschließen. Für die Feststellung der notwendigen Verpflichtungserklärung ist es unerheblich, ob das Büro X Unterauftragnehmer ("Sub-Subunternehmer") der Ingenieurgemeinschaft Y ist. Zwischen dem Büro X und der VSt bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Rechte und Pflichten. Mittelbare Auftragnehmer ohne Vertragsbindung mit dem Auftraggeber sind Nachunternehmer, für die in den Verdingungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung zur Angebotsangabe verlangt war.*)

2. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

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IBRRS 2007, 0663; VPRRS 2007, 0101
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grenzen der In-House-Vergabe an 100%-ige kommunale Eigengesellschaft

VK Sachsen, Beschluss vom 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II

Ein vergaberechtsfreies Eigengeschäft (sog. In-House-Geschäft) liegt nur dann vor, wenn die 100%-ige Eigengesellschaft, über die der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle wie eine eigene Dienststelle ausübt, im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber ihre Tätigkeiten erbringt und die Tätigkeiten am Markt (sog. Drittleistungsanteil) marginal bleiben. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine ausreichende dauerhafte Begrenzung des Drittleistungsanteils vorsieht.

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IBRRS 2007, 0513; VPRRS 2007, 0077
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 13.02.2007 - VK 17/06

1. Die Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers gemäß § 8a Nr. 10 VOB/A ist zunächst rein formal eine Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F., mit der ein Nachunternehmer verbindlich erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrages auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.*)

2. Als Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A n.F. ist diese Verpflichtungserklärung auf der ersten Wertungsstufe gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A zu prüfen. Angebote, denen die geforderten Nachunternehmererklärungen bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt (vgl. hierzu Ziffer 7 im Vordruck EVM (B) BwB/E EG 212 EG des VHB) nicht beigefügt wurden, sind als unvollständig zwingend auszuschließen.*)

3. Den Vergabestellen ist es jedoch nicht verwehrt, entweder anhand der Verpflichtungserklärung, aber auch unabhängig von dieser Erklärung, die Eignung der Nachunternehmer auf der zweiten Wertungsstufe zu prüfen, und zwar anhand der Regelungen, die auch für den Bieter gelten. Die Eignung des Bieters und des Nachunternehmers stellt eine Einheit darf. Eine Vergabestelle kann ein solches Angebot nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Eine Splittung ist vergaberechtlich nicht zulässig.*)

4. Eine schwere Verfehlung im Sinne von § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. c VOB/A kann auch in einem besonders vorwerfbaren Verhalten, wie zum Beispiel die bewusste Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, bestehen. Entscheidend ist, dass dem Auftraggeber angesichts des Verhaltens des Bewerbers unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vergabeverfahrens nicht zugemutet werden kann, mit diesem in vertragliche Beziehungen zu treten.*)

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IBRRS 2012, 0234; VPRRS 2012, 0021
VergabeVergabe
Tariftreueerklärung ersetzt nicht Nachunternehmererklärung!

VK Hessen, Beschluss vom 15.01.2007 - 69d-VK-63/2006

1. Von einem Bieter mit seinem Angebot abgegebene Tariftreueerklärungen er-setzen die fehlenden, von der Vergabestelle geforderten Nachunternehmerer-klärungen nicht, weil deren Inhalt nicht deckungsgleich ist.*)

2. Sinn und Zweck einer Nachunternehmererklärung ist es, sicherzustellen, dass der Bieter mit der Leistung des Nachunternehmers verbindlich disponieren kann. Das ist auch dann der Fall, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Anspruch aus der Nachunternehmererklärung für die Bietergemeinschaft geltend machen kann.*)

3. Wenn die Erbringung eines von der Vergabestelle geforderten Nachweises objektiv unmöglich ist, ist die Forderung der Vergabestelle unbeachtlich.*)

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IBRRS 2007, 0421; VPRRS 2007, 0055
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatzanspruch wg. Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2007 - 4 U 81/06

Zum Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen.

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IBRRS 2006, 4145; VPRRS 2006, 0453
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VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer fehlt: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 06.11.2006 - Verg 17/06

1. Beim Fehlen der vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer ist das Angebot eines Bieters zwingend wegen unvollständiger Erklärungen nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Das Erfordernis einer solchen Verpflichtungserklärung muss nicht in der Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden; es genügt, dass die Vorlage in den Vergabeunterlagen gefordert wird.*)

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IBRRS 2006, 3778; VPRRS 2006, 0412
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VergabeVergabe
Fehlende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer: Ausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.10.2006 - 21.VK-3194-30/06

1. Beim Fehlen geforderter Erklärungen (hier: „Verpflichtungserklärungen“ von Nachunternehmern) ist ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war.*)

2. Die Vergabestelle darf von den Bietern den Nachweis verlangen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmen zur Verfügung stehen.

3. Es genügt, wenn diese Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer erst in den Verdingungsunterlagen gefordert wird.

4. Legt ein Bieter die geforderte Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nicht vor, so ist sein Angebot unvollständig und zwingend von der Wertung auszuschließen.

5. Der Einwand, dass eine Verpflichtungserklärung nicht notwendig sei, wenn die Bieter nur untergeordnete Teilleistungen weitervergeben wollen und deshalb die Nachunternehmerleistungen für den Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nicht maßgebend seien, ist irrelevant. Die Eignungsprüfung ist nicht Gegenstand der formalen Angebotswertung im ersten Wertungsschritt nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.

6. Fehlende Erklärungen können mit einer Aufklärung des Angebotsinhalts nach § 24 VOB/A nicht nachgereicht werden. § 24 VOB/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen nur erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken.

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IBRRS 2006, 2168; VPRRS 2006, 0328
VergabeVergabe
Bildung eines Zweckverbandes: In-House-Geschäft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - Verg 17/06

Die Bildung eines Zweckverbandes und die Übertragung von Zuständigkeiten auf einen rein kommunalen Zweckverband unterfällt als so genanntes In-House-Geschäft regelmäßig nicht dem Vergaberecht.

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IBRRS 2006, 0975; VPRRS 2006, 0168
VergabeVergabe
Vorliegen eines In-House-Geschäftes

VK Köln, Beschluss vom 09.03.2006 - VK VOL 34/2005

Die mit der Gründung eines Zweckverbandes verbundene Übertragung von Aufgaben der Verbandsmitglieder (hier Einsammeln und Transportieren von Abfällen) ist kein Beschaffungsvorgang i.s. d. § 99 Abs. 1 GWB sondern ein innerstaatlicher Organisationsakt, der nicht dem Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB unterfällt.*)

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OLG Düsseldorf zu interkommunaler Zusammenarbeit und Vergaberecht
(01.08.2006) Das OLG Düsseldorf hat mit einer aktuellen Entscheidung vom 21.06.2006 (Verg 17/06) zur vergaberechtlichen Bewertung der interkommunalen Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes Stellung genommen. Dem Beschluss zufolge unterfällt die Bildung eines Zweckverbandes und die Übertragung von Zuständigkeiten auf einen rein kommunalen Zweckverband als so genanntes In-House-Geschäft regelmäßig nicht dem Vergaberecht.
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Vergabe-Informationen

Bundestagsanfrage zu Vergaberecht und interkommunale Zusammenarbeit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zur kommunalen Selbstverwaltung und zum europäischen Vergaberecht
(vom 23.07.2007)
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Es geht um den Zeitpunkt der Rüge !
Stellungnahme des Autors (Dr. Marcus Hödl) zu
 R 
NU-Verpflichtungserklärungen können und müssen bis Zuschlagserteilung nachgereicht werden!
(Marcus Hödl)
Dokument öffnen IBR 2009, 158